RSW?Beratung Brief?
Ich habe heute einen Brief bekommen von der RS W Beratung das ich die Supernova beauftragt hätte für mich bei verschiedenen Auskunftsdiensleistern Creditreform u.u.zu suchen..was ist das denn?wie gehe ich damit um..wie reagiere ich ..die wollen mittlerweile da 90€ ..ich hatte nie was mit denen zu tun
10 Antworten
Das Landgericht Dortmund hat die RSW Beratung Dr Bock und Partner mbB Rechtsanwälte wegen der überhöht abgerechneten 1,5 Geschäftsgebühr nach dem RVG verurteilt. Damit kann sich jeder von dem die RSW Beratung Anwälte überhöhte Anwaltskosten (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) fordern auf das Urteil des LG Dortmund berufen und die Zahlung verweigern.
Zitat Richter am Amtsgericht Schröder (Amtsgericht Westerstede 22 C 276/18):
„Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Hauptforderung besteht nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht, da hier von einer arglistigen Täuschung der Klägerseite auszugehen ist. Unstreitig wird auf der Seite der Klägerseite mit „kostenloser Selbstauskunft“ geworben. Wenn es „kostenlos“ heißt, muss damit auch die insgesamt kostenlose Selbstauskunft gemeint sein.“
Zitat Richter am Amtsgericht Schütz (Amtsgericht Göttingen 27 C 62/18):
„Die Klage (der Supernova Advertising GmbH vertreten durch die Prozessbevollmächtigten RSW Beratung Rechtsanwälte Dr. Bock und Kreyenkötter Partnerschafts-GmbH) wird abgewiesen. Die Klage ist nicht begründet. Der Vertrag ist wegen § 312j Abs. 4 BGB nicht zu Stande gekommen. Jedoch lägen die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Willenserklärung wirksam gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung vor. Allein die Tatsache, dass ein Haken in einem Feld gesetzt werden muss, in dem Kosten von 14,95 € ausgeführt sind, führt nicht dazu, dass eine Täuschung nicht mehr gegeben ist.“
Zitat Richterin am Amtsgericht Benz (Amtsgericht Landstuhl 2 C 427/18):
„Die Klage (der Supernova Advertising GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte RSW Beratung) wird abgewiesen. Der Klägerin steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung von 14,95 € aus § 631 Abs. 1 BGB zu. Die Beklagte hat den Werkvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, §§ 123 Abs. 1 142 Abs. 1 BGB. Eine arglistige Täuschung ist bei Vorspiegelung unwahrer oder Entstellung wahrer Tatsachen an-zunehmen. Unstreitig wirbt die Klägerin in ihrer bei Google geschalteten Anzeige mit "kostenloser Selbstauskunft", berechnet dann aber für ihre Leistung 14,95 €. Wenn es „kostenlos" heißt, muss damit auch die insgesamt kostenlose Selbstauskunft gemeint sein. Die Kostenpflicht der Leistung ist vorliegend für den Kunden überraschend.“
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Es laufen diverse Ermittlungsverfahren gegen die Supernova Advertising GmbH und deren Rechtsanwälte von der RSW Beratung Münster um Dr Bock und seine Kollegen laufen. Hat jemand von euch nähere Kenntnis über den Stand einiger Ermittlungsverfahren?
Jeder einzelne Betroffene von uns sollte sich am besten an Stephan Hille wenden und dann über die Betroffenenliste dort (es sind bereits 1438 Betroffene gelistet) an die einzelnen Behörden (Rechtsanwaltskammer Hamm, Staatsanwaltschaft Kempten, Staatsanwaltschaft München, Staatsanwaltschaft Münster).
Nachtrag:
Es ist unfassbar, die Supernova Advertising GmbH ist seit Anfang Januar 2019 in Liquidiation.
Weiss jemand von den hier Betroffenen der Rechtsanwälte RSW Beratung Dr Bock aus Münster wie das Verfahren vor dem Landgericht Hagen ausgegangen ist?
Dort ging es ja auch darum, dass betroffenen Verbrauchern von den Rechtsanwälten Dr Bock und anderen ein Maulkorb verpasst werden sollte.
Es wäre sehr interessant zu wissen wie der Rechtsstreit ausgegangen ist.
sagen, sie sollen nach hause gehen
wenn du wirklich nichts gemacht hast, lass dich einfach verklagen, gibt zeugengeld etc
du könntest aber zb mal verlangen, dass sie dir deinen auftrag schicken
also einen beweis, dass du sie dazu beauftragt hattest
Ich hab dabei eigentlich keine richtige Information geschrieben, was passiert wenn ich auch diese Brief bekommen und einfach ignorieren...?
kann fehler sein, kann hacken sein, kann jemand von deinem anschluss gewesen sein, ich weiß nicht
lass dir mal deine beauftragung für ihren service schicken, also deinen vertrag, müssen sie ja mit dir haben, wenn sie geld wollen
Ich wollte eigentlich gleich Anwalt oder lieber erst mal schreiben
nein, keinen anwalt, das macht dir doch kosten, wozu?
dann gar nichts machen und verklagen lassen
bevor du zum anwalt gehst, kannst du die 90€ bezahlen, ist günstiger
Danke nochmal trotzdem.ich schreibe erst mal ..fordere den Auftrag an mich zu schicken.
Habe eben im Internet gelesen ..das ist Inkassoservice auch. unglaublich
Im Namen des Volkes: Die RSW Beratung Dr. Bock wird verurteilt. Recht geschiehts 😀: LG Dortmund Urteil vom 29.01.2019 Aktenzeichen 25 O 335/18
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Hier ein kleiner Ausschnitt der Gerichtsentscheidungen in denen die Vollversager von den Richtern schön zusammengestaucht wurden:
AG Garmisch-Partenkirchen Urteil vom 22.03.2019 Aktenzeichen 6 C 40/19
AG Westerstede Urteil vom 12.07.2018 Aktenzeichen 22 C 276/18
AG Göttingen Urteil vom 17.10.2018 Aktenzeichen 27 C 62/18
AG Landstuhl Urteil vom 12.12.2018 Aktenzeichen 2 C 427/18
Danke schön..aber echt merkwürdig