Rotlichtverstoß und Kfz nicht umgemeldet

4 Antworten

Du bist immer noch Halter des KFZ? Du hast Dich umgemeldet und nur das Auto nicht? Dann wird man Dich auch so finden.

Im Übrigen wird die Verfolgungsverjährung auch dann unterbrochen wenn man Dich zwar als Fahrer ermittelt hat, der Anhörungsbogen aber nicht beim ersten Versuch zustellbar ist. Somit beträgt diese Frist schon einmal mehr als 3 Monate. Und spätestens bei Unzustellbarkeit wird man die Halterdaten mit denen des Einwohnermeldeamtes abgleichen...

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß je nach Bundesland, die Ämter unterschiedlich akribisch "Nachsuchen" In Zeiten des ständigen Datenabgleiches geht jedoch kein Umzug unter. Die Post findet dich wohl nicht, jedoch das Einwohnermeldeamt. Oder hast du dich dort auch nicht umgemeldet? Dann wäre das eine weitere Ordnungswidrigkeit. Eine Anfrage beim Finanzamt genügt. Oder bei der Krankenkasse. Du hast eine Identnummer, unter der wirst du irgendwann vom System gefunden. Vielleicht hast du deiner KFZ Versicherung die neue Anschrift mitgeteilt? Dann ist diese schon in der Zulassungsstelle eingegangen. Auch ohne eVB Nummer.. Gibt 15€ Strafe für nicht Ummelden dazu. Also die letzte Frage kannst du vergessen, weil diese Möglichkeit nicht eintreten wird.

Kurz und knapp, Ja. Es kommt garantiert zu höheren Geldstrafen.

Crack  15.05.2013, 22:06

Es kommt garantiert zu höheren Geldstrafen.

Nein, nicht für die OWi.

Die Ämter arbeiten zusammen, man findet dich auf jeden Fall. Die Mehrkosten darfst natürlich du tragen. Ein Rotlichtverstoß ist keine Kleinigkeit, da geht es um ein Fahrverbot. Da kommst nicht einfach durch Auto einfach nicht ummelden raus.

So so, heutzutage nennt man das also sportlich, wenn man fahrlässig beinahe Leute über den Haufen fährt.

Auch wenn Owi nicht zugestellt werden kann, kriegen sie Dich. Spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle in die Du gerätst.

HubertusKW  07.08.2013, 12:06

So so, heutzutage nennt man das also sportlich, wenn man fahrlässig beinahe Leute über den Haufen fährt.

Sehr gute Antwort.

Crack  15.05.2013, 22:05

Spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle in die Du gerätst.

Steht er dann auf der Fahndungsliste? Nein.