Rotlichtverstoß und Kfz nicht umgemeldet
Hallo,
mir ist soeben das Missgeschick passiert, dass ich etwas sportlich unterwegs war und eine Ampel in der Stadt fälschlicherweise bei rot überfahren habe.
Folgendes Problem stellt sich: Ich bin vor gut einem halben Jahr innerhalb der Stadt umgezogen und habe das Auto nicht umgemeldet. Ein Nachsendeantrag ist bereits ausgelaufen.
Kann die Verkehrsordnungswidrigkeit zugestellt werden obwohl die Adresse unbekannt ist und kann es zu höheren Strafen, wie zum Beispiel Mahnungen, kommen wenn der Anhörungsbogen nicht ohne weiteres zugestellt werden kann?
Sollte ich nach der Verjährungsfrist von 3 Monaten doch noch Post bekommen, was sollte man da beachten?
Ich danke im voraus für hilfreiche Kommentare!
4 Antworten
Du bist immer noch Halter des KFZ? Du hast Dich umgemeldet und nur das Auto nicht? Dann wird man Dich auch so finden.
Im Übrigen wird die Verfolgungsverjährung auch dann unterbrochen wenn man Dich zwar als Fahrer ermittelt hat, der Anhörungsbogen aber nicht beim ersten Versuch zustellbar ist. Somit beträgt diese Frist schon einmal mehr als 3 Monate. Und spätestens bei Unzustellbarkeit wird man die Halterdaten mit denen des Einwohnermeldeamtes abgleichen...
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß je nach Bundesland, die Ämter unterschiedlich akribisch "Nachsuchen" In Zeiten des ständigen Datenabgleiches geht jedoch kein Umzug unter. Die Post findet dich wohl nicht, jedoch das Einwohnermeldeamt. Oder hast du dich dort auch nicht umgemeldet? Dann wäre das eine weitere Ordnungswidrigkeit. Eine Anfrage beim Finanzamt genügt. Oder bei der Krankenkasse. Du hast eine Identnummer, unter der wirst du irgendwann vom System gefunden. Vielleicht hast du deiner KFZ Versicherung die neue Anschrift mitgeteilt? Dann ist diese schon in der Zulassungsstelle eingegangen. Auch ohne eVB Nummer.. Gibt 15€ Strafe für nicht Ummelden dazu. Also die letzte Frage kannst du vergessen, weil diese Möglichkeit nicht eintreten wird.
Kurz und knapp, Ja. Es kommt garantiert zu höheren Geldstrafen.
Es kommt garantiert zu höheren Geldstrafen.
Nein, nicht für die OWi.
Die Ämter arbeiten zusammen, man findet dich auf jeden Fall. Die Mehrkosten darfst natürlich du tragen. Ein Rotlichtverstoß ist keine Kleinigkeit, da geht es um ein Fahrverbot. Da kommst nicht einfach durch Auto einfach nicht ummelden raus.
So so, heutzutage nennt man das also sportlich, wenn man fahrlässig beinahe Leute über den Haufen fährt.
Auch wenn Owi nicht zugestellt werden kann, kriegen sie Dich. Spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle in die Du gerätst.
So so, heutzutage nennt man das also sportlich, wenn man fahrlässig beinahe Leute über den Haufen fährt.
Sehr gute Antwort.
Spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle in die Du gerätst.
Steht er dann auf der Fahndungsliste? Nein.