Rote Ampel, grüner (bel) Pfeil, falsche Spur. Führerschein weg?
Folgende Situation.
2 Spuren. Die linke ist für geradeaus.
Die Rechte ist für Gerade + Rechts.
Ich steh links. Die Ampel ist rot.
Rechts leuchtet ein grüner rechts Pfeil auf. Es fährt niemand los. (Das erste Auto, welches rechts steht, wollte geradeaus)
Ich entscheide mich um. Will kurzfristig (von der linken spur) doch nach rechts abbiegen. (Weil da ist ja grün)
Polizei...
Ich sage: ja, sorry, falsche Spur, aber ich durfte ja grundsätzlich rechts abbiegen.
Polizistin sagt: nein. Sie sind bei rot gefahren und haben dann quasi nach dem Rotverstoß die Spur gewechselt und sind abgebogen.
Gibt es Erfahrungen zum Strafmaß?
5 Antworten
Hallo.
Nach Bußgeldkatalog 15 € , jedoch kann es auch mündl. Verwarnung, und Bußgeld
bis 55 € geben.
Es gibt keinen Punkt bis 60,€. Auch in Probezeiten nicht.
Ich wohne in Österreich, habe da 30€ vor Ort bezahlt..
Es ist halt so, du stehst vor der roten Ampel und überquerst die Rote Ampel und das ist nach einen Paragraphen halt verboten.. mich hat es selber so aufgeregt.. man kann da eher weniger was machen
Aber mehr wie 50€ würdest da nicht zahlen oder ein Punkt?
mich hat es selber so aufgeregt
Mit 30 € bist du eh noch gut weggekommen. Normal kostet das ab 70 € ;)
So manch ein uneinsichtiger Fußgänger oder Radfahrer hat schon weit über 100 € abgedrückt :D
Der Polizist hat recht. Kann man z.B. hier nachlesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rotlichtverstoss-beim-spurwechsel_079326.html
Im ersten Abschnitt geht es dort um den Fall, dass man von einer grünen Spur auf eine rote wechselt. Im zweiten Abschnitt dann, wie in deinem Fall, darum, dass man von einer roten Spur auf eine grüne wechselt. Beide Varianten stellen einen Rotlichtverstoß dar.
Bei max. 1 Sekunde Rot: 90 €, 1 Punkt
Bei > 1 Sekunde Rot: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Für Probezeitler relevant: A-Verstoß
Vielleicht einen Punkt ...
Der Verstoß ist explizit im BKatV Nr. 131.1 als "Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen" mit einen Bußgeld von 15€ belegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
Bei der Nr. 131.1 ist das Blechschild gemeint.
Beim FS ist aber kein Blechschild vorhanden, sondern es leuchtete ein Grüner Pfeil auf. Daher ist hier die Nr. 132 bzw. 132.3 einschlägig.