Rollersturz wegen Rollsplitt?
Hallo liebe Community, heute bin ich wie jeden Samstag eine kleine Runde mit meinem Roller gefahren und kam auf eine Straße zwischen 2 Feldern, diese war Asphaltiert und im guten Zustand. Es kam eine Kurve und die Felder (Kartoffeln und Rüben) haben die Sicht auf die Fahrbahn verdeckt sodass ich bremsen musste. Kurz mach Beginn der Kurve lag aber auf einmal Masenhaft Rollsplitt dort rum, und ich lag in der kurve und hatte gleichzeitig gebremst. Wie es sein musste bin ich natürlich auf die Fresse geflogen. Jetzt ist meine Frage: Wer ist das Schuld und greift meine Teilkasko? Denn ich bin zurückgegangen und habe geschaut, da stand nirgendwo ein Schild oder ähnliches, wie man dran gewöhnt ist Achtung Rollsplitt oder so..
6 Antworten
So wie Sie das geschildert haben, handelt es sich um einen sog. Wirtschaftweg. Dieser wird von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Felderbewirtschaftung genutzt . Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn ebenfalls nutzen, aber auf eigene Gefahr.
Daher würde eine Klage gegen die Gemeinde keine Aussicht auf Erfolg bieten.
Teilkasko scheidet bei Schäden eigen Fahrzeug durch Eigenverschulden auch aus. Es bliebe noch Vollkasko. Wenn Sie eine solche abgeschlossen haben.
das war wohl eher ein asphaltierter Feldweg gewesen sein; da hast du nix zu suchen. Da müssen keine Schilder aufgestellt werden, den Splitt hat da jemand verloren.
ist für den Verkehr freigegeben; Verursacherprinzip - der haftet. Ist niemand zu ermitteln, bleibst auf dem Schaden sitzen; das einzigste wäre die Vollkasko
ersetze Splitt mit Dreck - selbiges Ergebnis
Du musst jederzeit so fahren, dass du gefahrlos bremsen kannst.
handelte es sich überhaupt um eine öffentliche Straße?
Ich vermute eher, dass es sich um einen Feldweg handelte.
Wer ist das Schuld
Du selbst!
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um eine öffentliche Straße handelte.
Dann muss man auch den § 3 der STVO beachten:
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
greift meine Teilkasko?
Glasbruch ist mitversichert.
Alles andere darfst du selbst zahlen.
Den Schaden an Deinem eigenen Zweirad wird Dir nur eine Vollkasko ersetzen (falls vorhanden). Andernfalls gehst Du leer aus.