Riester Rente Kündigung
Hallo Ihr Lieben,
helft mir weiter. Wie sind die Kündgungsfristen bei der Riester Rente?
Ich danke Euch! Liebe Grüße
7 Antworten
Hallo Sehnsucht1986,
erfahrungsgemäß ist eine Kündigung zur nächsten Versicherungsperiode möglich. Bei einer monatlichen Beitragszahlung kannst du daher monatlich kündigen, bei einer jährlichen Beitragszahlung dementsprechend zum nächsten Jahrestermin.
Mit der Riester-Rente hast du eine Versicherung nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen. In diesen Vertrag sind neben deinen eigenen Beitrag auch staatliche Zulagen. Möglicherweise hast du zusätzlich Steuerermäßigungen erhalten.
Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb müssen sämtliche Förderung an den Staat zurück überweisen werden. Dieser Betrag wird in den meisten Fällen direkt von deiner Kündigungsleistung abgezogen.
Die Kündigungsleistung nennt man Rückkaufwert. Dieser setzt sich zusammen aus allen Beiträgen und Zulagen die du bezahlt hast. Von diesem Betrag werden die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Deshalb haben Versicherungen gerade in den ersten Jahren einen geringeren Rückkaufswert als die eingezahlten Beiträge.
Zu diesem Betrag kommen dann noch die Erträge hinzu.
Eine Kündigung ist fast immer mit finanziellen Nachteilen verbunden. Um deine heutigen Konditionen nicht zu verlieren, kannst du deineRiester-Rente alternativ zur Kündigung auch beitragsfrei stellen. So kannst dudie Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlen ohne deinen bestehendenVertrag bis zu diesem Zeitpunkt aufzugeben.
Ich hoffe diese Information hilft Dir weiter.
Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team.
Hmm, ich glaube eher ,das man entweder Ihre Mutter nicht wirklich die Vorteil & Nachteil einer Riester Vorsorge erklärt wurden und das es demnach ohne größeren Verluste auch möglich ist, eine Riester Vorsorge zu übertragen..da ansonsten auch alle Förderungen bei Kündigung wieder an den Staat fallen ..will sie das wirklich ? HG DerMakler
Riester Rürup Kapitallebensversicherungen sind laut Oberlandgericht Geldvernichtungsmaschinen. Alles was unter 5% Rendite bringt auch nichts, da wir mindestens 3% Inflation und auf die Zinsen auch ca. 30% Steuer bezahlt werden.
Wir haben uns drauf spezialisiert sämtliche Verträge zu kündigen und alle eingezahlte Beiträge zurück zu fordern, die Gesellschaften kennen uns schon und zahlen prompt alle Beiträge. Des Weiteren haben wir Tagegeldkonten mit 6-7% Zinsen und Kapitalanlagen die mindestens 7% garantiert haben.
Mein Rat: Stell Dein Riestervertrag Beitragsfrei und schließe kein Versicherung- oder Bankprodukt für dein vermögensaufbau mehr ab.
Grüße von DVI-Partner (Facebook)
Hallo Kathyright,
dein Riester-Vertrag wird immer automatisch verlängert, wenn du nicht spätestens drei Monate zum Quartalsende deine schriftliche Kündigung eingereicht hast. Allerdings handelt es sich hierbei für die meisten Sparer - gerade in den ersten Jahren – um ein Verlustgeschäft. Alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich werden die relativ hohen Abschlusskosten von der Rente abgezogen, was den ohnehin schon geringen Auszahlungsbetrag noch weiter verringert. Mehr dazu kannst du ganz kompakt hier nachlesen: http://www.finanzberater.net/riester-rente-kuendigen-20131822
Überleg dir also gut, ob du deine Beitragszahlungen nicht lieber runtersetzen oder pausieren möchtest – so eine Kündigung kann schon ordentlich ins Geld gehen.
LG DieConnie
Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert ausbezahlt. Da Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre verteilen müssen, sowie sämtliche laufende Kosten für die gesamte Laufzeit im Falle einer Kündigung gegen das vorhandene Kapital gerechnet werden, wird sie auf gar keinen Fall annähernd das zurückbekommen was sie eingespart hatte. Darüber hinaus wurde bereits gesagt, dass Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen, was das Kapital noch einmal reduziert. Durch die Kündigung geht auch der Hartz-4 und Insolvenzschutz verloren, das ausgezahlte Kapital gilt als Vermögen und würde beim Bezug von ALG II als solches leistungsmindernd angerechnet. Ich persönlich kann von einer Kündigung nur abraten, da es hier um die eigene Altersvorsorge geht, eine Kündigungsfrist gibt es nicht, sparen ist freiwllig
Also es müssen im Allgemeinen nur die Zulagen zurückgezahlt werden,plus eine Gebühr von 100 Euro in der Regel.Wer aber in Aktienfonds anspart,sollte am Top kündigen,nicht am Tief.Desweiteren ist es sinnlos Beiträge ruhen zu lassen,wenn man das ausbezahlte Geld in der gleichen Zeit besser anlegen kann,denn Zeit ist Geld.