Riesen Fehler gemacht. Was nun?

17 Antworten

Wenigstens sehen sie schonmal ihren Fehler ein, das ist viel Wert. Sie sollten ihre Taten vor anderen Arbeitgebern nicht verschleiern , sondern es direkt ansprechen und die Situation erklären. Denn irgendwann kommt es heraus, vorallem bei Arbeitgebern die Wert auf ein polizeiliches Führungszeugnis legen.

Wie das mit dem weiterführen der Ausbildung ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber Fingerabdrücke abzugeben und Fotos zu schießen ist ein normaler Werdegang der Polizei. Falls das ihre erste Tat war, wird die Strafe bei ihrem Diebstahl nicht so hoch ausfallen. Eventuell sogar nur Sozialstunden , aber das ist schwer zu sagen. Alles sehr abhängig vom Richter und Staatsanwalt.

Für die Zukunft sollten sie wissen , das es auch andere Wege und Mittel gibt sich zu wehren. Straftaten helfen in dem Fall nicht weiter , im Gegenteil, sie verschlimmern ihre Situation nur. Aber das haben sie ja bereits begriffen.

Ich wünsche ihnen viel Glück .

LG

Martinantwortet  16.05.2014, 10:25

Sie wird keinen Arbeitgeber finden, wenn sie erzählt, dass sie sich dort schon mal bei dessen Eigentum "bedient" hat.

Wenn sie nochmal eine Chance bekommt, dann darf sie eben nichts mehr mitgehen lassen.

Dieser Fall ist meines Erachtens ein gutes Beispiel wohin Selbstgerechtigkeit (Der hat aber angefangen | wenn der das darf, darf ich das auch) führt: Ins Abseits.

ChrisDeMarco  17.05.2014, 09:31
@Martinantwortet

Hallo Martinantwortet, sicher wird es schwierig sein einen Arbeitgeber zu finden, da gebe ich ihnen recht. Allerdings gibt es immer Chancen und neue Wege im Leben, man muss sie nur finden.

Definitiv wird es da draußen , in dieser großen weiten Welt, mit Sicherheit auch Arbeitgeber geben, bei denen Ehrlichkeit und Einsicht als oberste Faktoren im Einstellungsverfahren stehen. Oder Arbeitgeber mit dem Gedanken , das jede Person eine zweite Chance verdient hat.

Natürlich wird sie bei großen Unternehmen vermutlich zum großen Teil ausgegliedert, wegen Profit und weil man bei solch Arbeiterzahlen auf niemanden wirklich ein Auge werfen kann. Aber ich sehe in den kleineren Betrieben dennoch die zweite Chance, die sie momentan sucht.

LG

KarlX99  16.05.2014, 10:00

Sozialstunden wird es nicht geben, da über 18 Jahren bzw, über 21 Jahren und somit das Jugendstrafrecht nicht mehr greift.

ChrisDeMarco  16.05.2014, 10:07
@KarlX99

Hallo Karlx, im Normalfall gebe ich Ihnen recht, aber wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden können besteht die Möglichkeit das ganze durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Ist natürlich abhängig von der Tat und dem Gericht.

KarlX99  16.05.2014, 11:20
@ChrisDeMarco

Danke ChrisDeMarco, meine Antwort war etwas vorschnell. Ich musste mich noch mal kurz belesen. Es wären auch Sozialstunden etc. möglich, auch wenn das im Erwachsenenstrafrecht etwas unüblich ist.

Das Wichtigste ist, dass du aus der Sache lernst.

Du bist zwar jetzt schon 23 und wurdest in deiner 2. Ausbildung gekündigt, weil du kriminell geworden bist (so hart muss man das wohl formulieren). Aber es besetehen noch Chancen, wenn du JETZT das Ruder rumreist. Es ist aber deine LETZTE Chance!

Du wirst vor Gericht geladen werden, wo man dir den Prozess wegen Diebstahls machen wird. Wenn du Glück hast, wird das Verfahren auch eingestellt, das kommt drauf an was du geklaut hast. Da es aber nicht unerheblich scheint, wird das eher nicht passieren. NIchtsdesto trotz: Solange die Strafe unter einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bleibt, bekommst du keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Wie der Richter urteilt, dass kommt auch drauf, ob du schon auffällig geworden bist. Ohne genaue Kenntnis der Sachlage kann man das nicht abschließend beurteilen

Wahrscheinlich kannst du nochmal eine Ausbildung anfangen, wenn du es schaffst, zu erklären, warum du schon zweimal dabei gescheitert bist. Das beim zweiten Mal ein Diebstahl-Delikt der Grund war würde ich aber dabei vermeiden zu erwähnen ;-)

Die Suppe wirst du wohl selber auslöffeln müssen, da der Diebstahl durch die Polizei aufgenommen wurde, geht das zum Staatsanwalt und der entscheidet ob es zur Anklage kommt und du dafür eine Strafe bekommst.

Falls du einen anderen Betrieb findest der dir die Möglichkeit gibt die Ausbildung weiter fort zu führen solltest du da mit offenen Karten spielen und sagen das du im alten Betrieb wegen Diebstahl rausgeworfen wurdest! Wird wahrscheinlich nicht einfach werden jemanden zu finden der dir da noch einmal eine 2.Chance gibt!

Hmm schon deine Aussage "ich habe mich gefühlt wie eine Kriminelle" Sei dir im klaren du bist jetzt eine !! das Jugendstrafrecht greift bei dir nicht mehr, kommt darauf an wie hoch der Schaden ist.Wenn du Erst-Täterin bist dann hoffe auf ein mildes Urteil, wie hoch steht in den Sternen.

Sprich mit jemand vom Arbeitsamt, die wissen auch an wen du dich wenden kannst...vllt hast du Glück wenn du deine Reue zeigst wenn du bei der IHK vorsprichst. Dein Vertrauensvorschuss hast du auf Jahre verloren.Und hinzu kommt auch dein hohes Alter für eine Ausbildung dazu,

Zu Deinen Fragen:

1.) Es wird nun ein Strafverfahren durchgeführt. Dies endet entweder mit einem Strafbefehl oder mit einer Verurteilung. Die Strafzumessung hängt von Deiner Vorgeschichte und von der aufgewandten "kriminellen Energie" ab - bei Ersttat würde ich mal mit 60-90 Tagessätzen rechnen. Mit einer Verfahrenseinstellung darfst Du nicht mehr rechnen.

2.) Nein, das Thema mit der Ausbildung dürfte durch sein.

3.) Was Du anderen erzählst: so hart es für Dich ist - ehrlich währt am längsten.

Piiadasbear 
Beitragsersteller
 16.05.2014, 10:01

Ich habe davor nie was gemacht und in meiner Akten steht auch nichts. Des ist des erste und letzte mal gewesen. - wer entscheidet dass es vorbei ist? Wenn ich die Möglichkeit Habe, dass mich jemand aufnimmt. Kann ich dann da weitermachen?