Dürfen Jugendliche unter 18 Pralinen gefüllt mit Alkohol kaufen?

15 Antworten

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Das sagt das Gesetz genau:
§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Jetzt definier Du mir, ob in Pralinen nicht geringfügige Mengen enthalten sind, dann weisst Du bescheid.

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 13:41

In Verbindung mit deinem Kommentar unten, beste Antwort. Danke!

Hallo liebe Leute, ich bin Aushilfe bei der REWE und bei uns hat das Kassensystem eine Funktion, bei der man erst "Eingabe" drücken muss, damit dann weiter gescannt werden kann. Durch Betätigen der Eingabetaste wird das Genurtsdat bestätigt. Es erscheint also keine Altersabfrage direkt, sondern da steht welches Geburtsdatum der Käufer mindestens haben müsste, damit er das Produkt kaufen kann. Bei Bier und geringprozentigem Alkohol erscheint zurzeit iwas mit 1995, aber bei anderen hochprozentigeren Spiritousen und Pralinen die Alkohol enthaltem, wie zB Moncheri, Lindt Rumkugeln usw erscheint zurzeit irgendetwas mit 1993. Das ist natürlich nicht der direkte Beweis, aber ich hoffe es hilft euch weiter. Lg H.K.

Ich wollte als Kind Mon Cherie für meine Mutter kaufen und die Verkäufer meinten,die dürfen das nicht an Kinder rausgeben-das sollte alles sagen.

Aronphoenix  19.08.2010, 08:13

Naja, was Verkäufer so erzählen...

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 19:46
@Aronphoenix

Genau, die meinen ja auch, dass sie selbst deine Tasche kontrollieren dürfen...

Nein dürfen sie eigentlich nicht, weiß aber nicht ob der Kassierer bei ein paar Pralinen nach dem Ausweis fragt.

Ich weiss ja nicht wie gross der Unterschied von Deutschland und der Schweiz ist aber ich konnte (16 Jahre alt) Schockolade mit Alkohol (8.5%Vol.) Füllung kaufen und es gab auch keine Hinweise wie (Ab 16/18) oder so!

kokanostra 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 19:45

Hallo, es geht hier nicht, ob man es konnte oder es kontrolliert wird, sondern die gesetzliche Regelung. Trotzdem danke für deine Antwort.