Rettungssanitäter Lehrgang kündigen ohne kosten?

6 Antworten

Hi,

auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist grundsätzlich gültig - es stellt sich hier, wie alarm67 gesagt hat, die Frage der Beweisbarkeit.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dem AG hier unplanmäßige Kosten entstehen - zumindest Stornierungs- und Verwaltungsgebühren, ggf. auch die Lehrgangsgebühren insgesamt bei einer derart kurzfristigen Absage - für die er natürlich auch Schadensersatz verlangen kann.

Ein Verzicht auf Schadensersatz durch den Arbeitgeber wäre allenfalls bei sehr geringen Summen wahrscheinlich - und selbst da ist es mehr Kulanz.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
user224624 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 12:28

Danke für deine Antwort! Inwiefern. Darf ich denn mündlich verstehen? Die Anmeldung zum Kurs erfolgte online, quasi hätte mich jeder dort anmelden können, ohne Gebrauch meiner Einverständniserklärung...

SaniOnTheRoad  29.09.2018, 12:38
@user224624
Danke für deine Antwort!

Gerne.

Inwiefern. Darf ich denn mündlich verstehen?

Das ist prinzipiell jede Absprache, bei der Du die Zustimmung zur Teilnahme (oder Aufnahme zur Arbeit) erteilst.

Die Anmeldung zum Kurs erfolgte online, quasi hätte mich jeder dort anmelden können, ohne Gebrauch meiner Einverständniserklärung...

Vollkommen unerheblich - auch Online-Anmeldungen sind genauso verbindlich wie eine Anmeldung auf anderem Weg (Bestellungen im Internet funktionieren nach dem gleichen Prinzip).

Es ist im übrigen nachvollziehbar, wer wen wann angemeldet hat - der AG wäre in diesem Fall der Kostenträger und die Anmeldung über diesen belegbar.

Ein nur mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist gültig und verpflichtet dich zum erbringen der Arbeitsleistung, also zum Besuch des Lehrgangs.

Es ist lediglich Pflicht des Arbeitgebers, dir innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Vertrag zuzusenden.

Aber, gerade, wenn du der Entlohnung zugestimmt hast, gegebenenfalls dem Tarifvertrag, gibt es daran auch nix mehr zu rütteln. Lediglich wenn Dinge im Vertrag stehen, die nicht vereinbart waren, dann wird es problematisch.

Das musst du in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, die der Anmeldung beigefügt sind. Es kann sein, das du bei einer so kurzfristigen Absage die vollen Lehrgangskosten begleichen muss, da der Platz jetzt so kurzfristig nicht mehr durch einen anderen Teilnehmer belegt werden kann. Wenn du jedoch für 10 Prozent der Lehrgangszeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst, sollten keine oder zumindest geringere Kosten entstehen. 10 Prozent ist meine ich die maximale Fehlzeit, dann gilt der Lehrgang automatisch als nicht bestanden, weil zu viel Stoff versäumt wurde.

Auch wenn Du den AV noch nicht unterschrieben hast, kann der Vertrag bereits mündlich geschlossen worden sein.

Dann, wenn man sich über alles einig war.

Hier geht es dann in erster Linie um die Beweisbarkeit.

Auch durch "konkludentes"handeln deinerseits, kannst Du den Arbeitgeber hierin bestätigt haben.

Sollten dem zukünftigen Arbeitgeber in "Treu und Glauben" bereits Kosten (Stornierung z. B.) entstehen/entstanden sein, machst Du dich in der Tat ggfls. schadensersatzpflichtig.

Moin

Ich bin verwirrt

Du sprichst von einem Arbeitsvertrag - und gleichzeitig davon, dass du dich online angemeldet hast und kein persönlicher Kontakt bestand.

Geht es hier um einen Arbeitsvertrag, wo jmd dich einstellt und dir für eine abgesprochene Arbeitsleistung einen abgesprochenen Geldbetrag bezahlen wird (und wo du zuerst ausgebildet wirst)

Oder hast du dich für einen Lehrgang angemeldet, den du bezahlen musst?