Rettungshelfer Anerkennung

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Hallo,

alle antworten sind richtig, sobald Du die Urkunde hast, bist Du auch RH. Meldungen beim Gesundheitsamt oder/und beim Landkreis werden durch den Arbeitgeber veranlasst, sobald Du eine Stelle im RD antrittst. Die Qualifikation als Rettungshelfer hast Du aber def. schon und darfst Dich auch so nennen.

RH bist du. Mit dem Erhalt der Urkunde darfst du dich auch so schimpfen. In Sachsen mußt du dich bei keinem Gesundheitsamt eintragen lassen und ich würde mich auch soweit aus dem Fenster lehnen und sagen das du dich auch in NRW nicht beim Gesundheitsamt eintragen lassen musst. Du wirst dich ja wahrscheinlich dennoch dort melden ( anrufen und nachfragen dürfte schon reichen ) und das Ergebnis würde mich ja brennend interessieren.

Kerberus1 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 21:17

danke für die aufklärende Antwort, ich melde mich in den nächsten Tagen, was die gesagt haben ;)

Ich bin für eine Rettungsdienstschule tätig im Büro. Bei uns erhält man die RH-Urkunden, danach sind 160 Std. Rettungswachen und Klinikpraktikum erforderlich um zur Abschlusswoche zugelassen zu werden. Wir haben jemanden vom Landesamt im Prüfungsvorsitz. Nach bestandener Prüfung wird das RS-zeugnis ausgehändigt. Mit irgendwelchen Behördengängen hat ein Schüler somit nichts zu tun und das ist mir auch nicht bekannt. Somit dürftest du dich nun auch RH nennen.

Also sowohl in Hessen als auch in Bayern muss man sich ebenfalls nirgends melden. Allerdings wird in Hessen - wenn ich mich recht entsinn - noch ein Krankenhauspraktikum gefordert.

In Niedersachsen und Bremen bist du Rettungshelfer mit dem Zeugnis. Nach den Praktikas und der Abschlusswoche RS.