Müllstreit mit Nachbar - Was ist erlaubt?

2 Antworten

Wohnst du allein mit deiner Familie in dem Haus oder gibt es noch andere Mieter im Haus? Wohnt der Nachbar auch im Haus? Normalerweise bekommt nicht jeder Mieter in einem Mietshaus eine Mülltonne, da sind die Mülltonnen einfach größer. Du mußt dich da schon mit deinem Vermieter bereden. Mach das am besten schriftlich, dann wird er sich auch melden.

Flowerpink 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 19:23

Nein, wir sind insgesamt (mit uns) 5 Mietparteien, davon 3 Alleinstehende, wir und der liebe Herr Nachbar mit Frau und einem Kind. Wir haben mit einem Nachbarn geredet, dieser hat auch fremden Müll in seiner Tonne und ist darüber nicht begeistert. Ist erst, seitdem ein neuer Nachbar eingezogen ist, der einfach überall alles reinschmeisst. Das geschilderte Problem mit Mülltonnen wegstellen, Müll stinkt angeblich und Ordnungsamt haben wir allerdings nur mit einem Nachbarn, für alle anderen ist alles ok.

Du hast einen Mietvertrag. Da müsste alles geregelt sein.

Ihr seid anscheinend nur 2 Mietparteien und es ist anscheinend so geregelt, dass jeder seine eigenen Tonnen hat und jeder seine Müllentsorgung selber zahlt. Ihr habt Anspruch auf das, was ihr zahlt.

Ein anderer darf seinen Müll nicht bei euch entsorgen. Notfalls könntet ihr das auch zur Anzeige bringen, ihr müsst es aber beweisen können.

Wenn ihr keine Messies seid und der Müll nicht in der Wohnung oder im Keller stinkt, hat und will das Ordnungsamt sich nicht einmischen.

Wenn die normale Müllentsorgung (1 x pro Woche Abholung) die Mieter stört, müssen die sich beim Vermieter beschweren. Nur der darf und kann Änderungen vornehmen.

Wer aber eine Wohnung direkt neben den Mülltonnen mietet und bezieht, hat Pech gehabt. Da hätte er vorher aufpassen müssen. Das ist kein verdeckter Mangel.

Der Stellplatz für die Mülltonnen ist meistens baulich vorgegeben. Ich denke, gewisse Änderungen darf der Vermieter schon vornehmen, weil im Mietvertrag meistens nicht ausdrücklich etwas angegeben wird.

Falls die Mülltonnen von einem befestigten Stellplatz an das Ende eines schlammigen Gartens verbannt werden, können die betroffenen Mieter Einspruch erheben.