Restaurant: Darf ein gekaufter Gutschein verfallen?
Hallo zusammen,
es geht um einen Gutschein für ein Restaurant. Gekauft 23.12.13, gültig bis 23.12.2014
"Der Wert dieses Gutschein kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden"
Da wir leider 5 Tage über dieses Datum sind, weigert sich das Restaurant natürlich vehement, diesen noch anzunehmen.
Im Netz lese ich, dass man diese "bis zu 3 Jahre" später noch einlösen können sollte, läuft das bei Gutscheinen in der Gastro etwa anders?
Vielen Dank!
9 Antworten
Das Datum ist bindend. Wobei ich das Restaurant nicht verstehe, da macht man doch lieber Kulanz...
Wenn kein Verfallsdatum auf dem Gutschein vermerkt ist, dann hat der Gutschein auch noch über den Zeitraum eines Jahres hinaus, Gültigkeit. Da du aber innerhalb dieer Gültigkeitsdauer den Gutschein nicht eingelöst hast, dürfte kein Anspruch auf den Gutschein mehr bestehen. Der Gaststättenbetreiber hat zwar Geld für diesen Gutschein bekommen, musste dafür wie in deinem Falle, keine Leistung erbringen. Also geschenktes Geld für den Wirt. Ansonsten gelten 3 Jahre, so nichts auf dem Gutschein vermerkt ist. Ein Gutschein verfällt auch, wenn z. B. der Restaurantbesitzer wechselt. Egal ob mit Datum der Gültigkeit oder nicht. Kundenfreundlich finde ich das Verhalten des Restaurantbesitzers nicht, wenn er so kleinlich ist und nach nur wenigen Tagen nach Ablauf der Gültigkeit, den Gutschein nicht mehr einlösen will.
der Gutschein ist GÜLTIG !
und das Restaurant darf den Gutschein NICHT ablehnen ( wenn sich der Eigentümer nicht
geändert hat )
Danke.
Eigentürmer: Der Name des Restaurants ist der selbe. OB da jetzt evtl. ein anderer Pächter ist, müsste ich abklären.
es geht um einen Gutschein für ein Restaurant. Gekauft 23.12.13, gültig bis 23.12.2014Unwirksam
Eine Laufzeit von einem Jahr ist zu gering, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB, vgl. u.a. Urteil LG München 12 O 22084/06).
Ein Gutschein ist ein abgeschlossener Kaufvertrag und für den gilt prinzipiell auch einmal die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB.
Zwar kann sich das Unternehmen weigern den Gutschein einzulösen, muss dann aber das Geld erstatten.
Eigentlich läuft es nicht anders. Allerdings kann jedes Unternehmen einen Verfall des Gutscheins angeben. Auf diese 3 Jahre kannst du dich nur beziehen, wenn kein Datum drauf steht.
ok, aber hauptsache ist, dass dieses Datum gilt, wenn da eins drauf steht ;)
jeder austeller darf ein datum angeben ab dem er nicht mehr gültig ist. die gutscheine ausm supermarktheftchen gelten auch nur ne woche, da steht genau der aktionszeitraum drauf.
Ein Gutschein darf aber nur aus wichtigem Grund eine kürzere Laufzeit als 3 Jahre haben.