Renterin / Auswandern / Tschechische Republik

5 Antworten

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Also ich habe mich für die Slowakei (für einen Verwandten) mal schlau gemacht und das Prozedere ist wie folgt:

Entweder man zieht richtig um (der Hauptwohnsitz wird dann das Ausland)- Fall A, oder man zieht nicht richtig um (der Hauptwohnsitze bleibt Deutschland)- Fall B.

Bei Fall A muss man sich bei der tschechischen Krankenversicherung anmelden und bekommt auch die Leistungen wie sie bei dieser Krankenversicherung üblich sind (also wie ein Tscheche) und auch eine tschechische Krankenkassenkarte. Den Beitrag bezahlt aber die Rentenversicherung hier in Deutschland aufgrund des Beitrages der hier in Deutschland üblich ist, Die Zahlung erfolgt direkt an die tschechische Krankenkasse. Auch Dein Eigenanteil bemisst sich nach den deutschen Tarifen.

Wenn Du dann mal zu Besuch nach Deutschland fährst kannst Du mit der tschechischen Krankenkassenkarte hier Notfallleistungen in Anspruch nehmen (wie jeder EU Bürger der zu Besuch in Deutschland ist)

Bei Fall B bleibst Du in Deutschland bei einer deutschen Krankenversicherung versichert und kannst Notfallleistungen im Ausland in Anspruch nehmen. Trifft also für richtige Rück-/Auswanderer nicht zu.

Blissett 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 19:18

Hallo lieber Detlef32,

danke für Ihre klasse Antwort. Wissen Sie vielleicht inwieweit das mit dem Rentenbezug zusammenhängt? Meine Mutter bezieht wie beschrieben auch eine tschechische Rente. Mein Ansprechpartner bei der KK meinte, dass sie sich in diesem Fall in CZ versichern müsste. Wird der Beitrag auch in diesem Fall von der dt. Rentenversicherung gezahlt und orientiert er sich auch in diesem Fall an dem in Deutschland üblichen Betrag?

Wissen Sie wer in diesem Fall der korrekte Ansprechpartner (offizielle Stelle) ist? Egal wo ich anrufen, ich erhalte keine zwei übereinstimmenden Antworten.

Vielen Dank Blissett

Detlef32  21.02.2012, 20:05
@Blissett

Ich habe noch etwas im Internet gestöbert. Es gibt eine "Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland". Die haben einen Internetauftritt und sollten auf jeden Fall alle Informationen bereit halten. Hier ist ein Link : http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/MerkblattRentner.htm

Die habe ich bei drv-bund de mit der Suche "Krankenversicherung Ausland Rente" gefunden.

Aber alle Auskünfte laufen/liefen bei mir auf das Gleiche hinaus:

Man wird im Gastland normal krankenversichert. Und von der deutschen Rente wird der normale Beitrag weiter abgezogen. Konkret ist es sogar noch komplizierter.

Wenn Deine Mutter z.B. bei der DAK (jetzt) versichert ist. Dann bleibt die DAK weiterhin (unsichtbar für Deine Mutter) zuständig. Also Deine Mutter meldet sich bei der tschechischen Krankenkasse an (z.B. General Health Insurance Fund nennen wir sie einfach GHIF) und die gibt Deiner Mutter eine GHIF Krankenkassenkarte. Der aktuelle Beitragssatz für Rentner ist (lt. Internet) 40 Euro monatlich. Trotzdem würden z.B. bei einer deutschen Rente von 700 Euro ca. 70 Euro von der Rente abgezogen werden (incl. Pflegeanteil) und die deutsche Rentenversicherung zahlt nochmals 70 Euro dazu und zahlt der DAK 140 Euro. Die GHIF stellt wasauchimmer der DAK für die Behandlungen Deiner Mutter in Rechnung. Und sie leistet nach dem tschechischem Leistungskatalog - das kann weniger oder mehr als in Deutschland sein. Auch Pflegefall tritt das tschechische Pflegemodell in Kraft - bezahlen würde es aber die DAK.

Ich weiß nicht ob die GHIF noch einen weiteren Beitrag aufgrund der tschechischen Rente bekommt. Auch das o.a. Merkblatt zeigt nur den Fall einer einzigen Rente aus einem EU-Staat auf.

Es könnte auch sein, dass aufgrund der Doppelrente die tschechische Rente die Krankenkasse bezahlt und Deine Mutter aus der deutschen Krankenversicherungspflicht rausfällt. Soweit ich das im Hinterkopf habe hängt das mit den konkreten Zahlen der Renten zusammen.

Meine Empfehlung: Unterhalte Dich mit dieser Verbindungsstelle.Die müssten schlimmstenfalls weiter verweisen können. Aber auch einfach die GHIF in Tschechien anrufen oder anmailen könnte weiter helfen.

Mein Mann bezieht Invalidenrente, wir leben in Tschechien und haben uns bei der gesetzlichen Versicherung einfach weiterversichert. Unsere KV wird nicht direkt von der Rente bezahlt, wir versichern uns selbst. Der KKbeitrag richtet sich nach der Höhe der Rente, sprengt also nicht den Rahmen. Außerdem sind die Lebenshaltungskosten geringer als in D., also nur Vorteile!

Blissett 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 20:07

Das ist ja mal eine gute Nachricht! Danke.

Hatte schon Angst, dass eine neu abzuschließende KV mit 66 sicher sehr teuer wird. Also wäre in diesem Fall der richtige Weg sich an die Tschechische Behörde zu wenden, oder?

Wenn sie bisher über den Bezug einer deutschen gesetzlichen Rente pflichtig krankenversichert war, bleibt sie das auch bei einem Umzug in die Tschechei. Der Beitrag zur KV/PV wird gleich von der Rente abgezogen und an die zuständige KK eitergeleitet. Sie ist dann nach deutschem Recht versichert und kann sich für eventuelle Arztbesuche im Ausland einen E-Schein von der KK ausstellen lassen. Analog zu den "Mallorca-Rentnern".

Blissett 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 16:10

habe gerade bei der dt. Rentenversicherung angerufen (Hinweis aus der zweiten Antwort) und zu hören bekommen, dass sich meine Mutter dort versichern muss wo Sie wohnt.

Die Kompetenz der Frau hat mich jetzt nicht unbedingt überzeugt (die Freundlichkeit noch weniger) aber die Aussage steht im Gegensatz zu Ihrer Antwort.

Grüße

Blissett 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 16:15
@Blissett

testweise ein zweites Mal angerufen.

andere Dame = andere Antwort

"können wir keine Auskunft erteilen - wenden Sie sich bitte an die KK"

rechte Hand / linke Hand Problem

confused

Kunterbunt23  20.02.2012, 16:22
@Blissett

Die DRV weiß nur bedingt etwas zur KV, das ist Sache der KK und das Fachgebiet der DRV eben die RV. Bitte zur eigenen Sicherheit nochmal bei der KK anrufen. Ich bin mir dennoch sicher, dass meine Aussage so passt, in meinem Arbeitsalltag in einer gesetzlichen KK hatte ich schon so manche Rentnerin im EU-Ausland zur KV zu versichern.

Blissett 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 17:14
@Kunterbunt23

ok. Das Ganze hat sich verkompliziert. In meinem ersten Anruf bei der KK wurden Ihre Informationen bestätigt. Allerdings habe ich mir angewöhnt immer mit zwei Sachbearbeitern zu sprechen. Der Zweite hatte die Information, dass es relevant ist wenn meine Mutter neben Ihrer deutschen Rente auch eine tschechische Rente bezieht. Das tut Sie. Zwar ist diese nur sehr gering aber nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist sie dann wohl verpflichtet sich in der Tschechischen Republik zu versichern. Es ist wahnsinnig schwer hier an valide Informationen zu kommen. Habe langsam den Eindruck als ob meine Mutter der einzige derartige Fall ist. ^^

Also soweit mein aktueller Kenntnisstand. Ich befürchte allerdings, dass eine neu abzuschließende Krankenversicherung das Budget meiner Mutter sprengen könnte und eine Heimkehr damit unfinanzierbar zu werden droht. :(

Blissett 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 16:06

das hört sich schon sehr fundiert an. Vielen Dank.

Wissen Sie ob dieselben Leistungen übernommen werden wie in Deutschland?

Kunterbunt23  20.02.2012, 16:10
@Blissett

Ja, da sie ja nach deutschem Recht versichert ist. Wegen des E-Scheins bitte noch persönlich an die KK wenden.

Als Rentnerin ist sie ja pflichtversichert. In einem EU-Land sollte diese Krankenversicherung auc h ausreichen. Bevor sie endgültig ausgewandert ist, kann sie sich ja erkundigen. Bei der Krankenkasse oder der tcheschichen Botschaft.

Ich würde mich bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen