Rentenversicherung nachdem Gewerbe abgemeldet wurde?
Hi, hatte bis vor ein paar Monaten noch ein Gewerbe gemeldet und bekam daher Post der Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger habe ich mich für 3 Jahre befreien lassen. Nun habe ich das Gewerbe vor ein paar Monaten wieder abgemeldet. Meine Frage ist nun, ob ich das ebenfalls persönlich bei der Rentenversicherung melden muss oder ob die die Info ebenso wie bei der Anmeldung automatisch erhalten haben? Frage vorsichtshalber, nicht das ich nach Ablauf der 3 Jahre plötzlich diese 5xx € pro Monate in die Rentenversicherung zahlen muss, nur weil ich mal ein Gewerbe hatte und mich nicht mehr bei der Rentenversicherung gemeldet habe. Post kam jedenfalls keine mehr seit der Anmeldung.
2 Antworten
Hallo sllek,
Sie schreiben:
Rentenversicherung nachdem Gewerbe abgemeldet wurde?hatte bis vor ein paar Monaten noch ein Gewerbe gemeldet und bekam daher Post der Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger habe ich mich für 3 Jahre befreien lassen. Nun habe ich das Gewerbe vor ein paar Monaten wieder abgemeldet. Meine Frage ist nun, ob ich das ebenfalls persönlich bei der Rentenversicherung melden muss oder ob die die Info ebenso wie bei der Anmeldung automatisch erhalten haben?
Antwort:
Um keine Nachteile zu erleiden, sollten Sie jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Nachteilen!
Des weiteren sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse umgehend sicherstellen, daß Sie keine Versicherungslücke haben und somit Gefahr laufen, daß Sie im Ernstfall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen!
Beispiel Erwerbsminderungsrente:
Versicherungsrechtliche Voraussetzung:
In den letzten 5 Versicherungsjahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichbeiträgen oder gleichwertigen Ersatzzeiten belegt sein!
Ohne diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gefährden Sie ggf. Ihre finanzielle Existenz!
Des weiteren sollten Sie beachten, daß nach dem 1.1.1961 Geborene in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit haben und diese Versorgungslücke mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen sollten!
http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/
Frage vorsichtshalber, nicht das ich nach Ablauf der 3 Jahre plötzlich diese 5xx € pro Monate in die Rentenversicherung zahlen muss, nur weil ich mal ein Gewerbe hatte und mich nicht mehr bei der Rentenversicherung gemeldet habe. Post kam jedenfalls keine mehr seit der Anmeldung.
Antwort:
Die DRV ist ein Verwaltungsmoloch mit ca. 70.000 Mitarbeitern!
Da mahlen die Mühlen manchmal sehr langsam, aber wenn diese Mahlen, dann zäh und gründlich!
Machen Sie da also keine halben Sachen und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass andere sich um meine Angelegenheiten kümmern. Einen Zweizeiler sollte Dir die Sicherheit aus der GRV ausgetreten zu sein, wert sein.