Rentenversicherung ich bekomme eine Nachzahlung aber wann?

6 Antworten

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Könnte sein, daß mit dem Brief auch die Überweisung veranlaßt wurde. Es waren die Feiertage, darum könnte es etwas länger dauern. Wenn es zulange dauert, ruf doch einfach an.

Mhh komisch jeder Sagt was anderes. Eine Bekannt hat auch 1 Woche vor mir ein Brief bekommen und die Nachzahlung kam am 22.12.

Wenn im Bescheid steht, dass die Nachzahlung an dich ausgezahlt wird, hast du sie ca eine Woche nach Bescheiddatum auf dem Konto.

Wurde sie einbehalten, wurden alle Stellen, die dir Geld gezahlt haben gefragt, ob und wie viel sie von der Nachzahlung beanspruchen.

Sind alle Antworten da, wird die Nachzahlung abgerechnet, du bekommst eine Benachrichtigung und den Rest, den niemand beansprucht.

wenn du evtl. sozialleistungen i.d. vergangenheit bezogen hast, die du bereits nach der antragstellung DER RENTENVERSICHERUNG bewilligt bekommen hast,um einen zeitrau zum "lebensunterhalt" zu überbrücken , dann kann es sein, dass die bewilligte rente erst mit den evtl. Sozialträgern verechnet wird, bevor sie dir dann ausgezahlt wird (der Restbetrag).

ICH HOFFE; ICH HAB DAS VERSTÄNDLICH GENUG FORMULIERT !?

war bei meinem Renten-/ Antrag - bezug auch so !

LG

SabseLPZ 
Beitragsersteller
 27.12.2009, 21:46

Genau das haben die gemacht darauf kam der Brief das keiner das in Anspruch nahm und ich es jetzt aus gezahlt bekomme... Da stand drauf das es auf mein Angebens Konto überwiesen wird deswegen!

hujikol  27.12.2009, 21:49
@SabseLPZ

wenn also laut deiner aussage, niemand ansprüche erhoben hat, würde ich sagen...dass du es ziemlich bald bekommst. an deiner stelle ruf doch mirgen einfach mal dort an...und frag nach !

LG

SabseLPZ 
Beitragsersteller
 27.12.2009, 21:57
@hujikol

Ach was denkst du den =( hab da angerufen die immer ja bald bald bald oder ich darf keine Auskunft geben dann auf einmal 10 und das letzte mal war so 3 Tage fühl mich naja ziemlich Verar*** =(

Danke für deine Hilfe!

Normalerweise löst der Brief auch die Aktion Auszahlung aus. Aber wenn irgendwelche Anrechnungen erfolgen, kann es etwas dauern. Wenn in dem Bescheid steht, wie hoch die Nachztahlung ausfällt, kannst du damit ja zu deiner Bank und eine Überbrückung beantragen. Ob die mit spielt ist eine andere Frage. Verpflichtet ist sie natürlich nicht