Rente nach Abgabe der deut. Staatsbürgerschaft als Einmalbetrag auszahlen lassen?

8 Antworten

Eine Auszahlung der Arbeitnehmerbeiträge ist nur möglich, wenn der versichert vor Erreichen der 60 beitragsmonate Deutschland für immer verlässt. Mit 60 Beitragsmonaten hat ja jeder einen Anspruch auf Altersrente, die auch auf der ganzen Welt zur Verfügung gestellt wird, wenn das Regelrentenalter erreicht wird.

Eine "Kapitalisierung" ist nicht systemkonform vorgesehen.

Das würde sonst darauf hinaus laufen, dass sich Menschen unvernünftigerweise auszahlen lassen, und anschließend Sozialhilfe beanspruchen müssen.

Lies auch mal diese Seite:

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Auf der Seite findest Du unter dem Link Beratung vor Ort auch einen regionalen Ansprechpartner.

Wenn du mehr als 5 Jahre hier eingezahlt hast - 60 Kalendermonaten - hast du Anspruch auf Rente, nicht auf Auszahlung. ess ei denn dass Portugal ein anderes Abkommen mit der Bundesregierung getroffen hat. Das kannst du bei der DRV erfragen, schreib einafch einen Brief andie DRV. Mfg

Auszahlung der AN-Beiträge ist nur möglich, wenn die 60 Beitragsmonate NICHT erfüllt sind.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten. Anhand dieser ist mir nun einiges klarer. Den Link von baindl werde ich lesen.

Nur eines ist mir nicht klar;

Wie kann es dann sein das türkische Arbeiter, wenn diese das Land D verlassen und in die Türkei zurück gehen sich die Rente als Einmalbetrag ausbezahlen lassen können?

Als logische Erklärung käme für mich in Frage das die Türkei kein Mitgleid der EU ist.

Ich finde das nicht gerecht.

Gruß Diesel11

ichhierundda  02.05.2013, 09:27

Siehe meine Antwort. Die Türkei hat ein Sonderabkommen mit D geschlopssen, dass auch nach 60 Kalendermonaten die Beiträge ausgezahlt werden. Ob sowas für Portugal auch vorhanden ist, weiß ich nicht aus dem Kopf. Mfg