Reklamation unbezahlt ausführen?

1 Antwort

Nee, das wird der Chef schon zahlen müssen. Du hast im Namen der Firma einen Auftrag ausgeführt, wenn auch fachlich mangelhaft. Dadurch hat der Kunde Gewährleistungsansprüche, weshalb die Firma das reparieren muss. Wen die Firma da hinschickt, kann der Chef selber aussuchen. Bezahlen muss er den Mitarbeiter aber ganz normal - auch wenn es derjenige ist, der die Sache verbockt hat.

Für die offensichtlich mangelhafte Arbeit könnte dir aber eventuell eine Rüge oder sogar Abmahnung drohen. Wenn du merkst, dass du einen Job vor Ort nicht machen kannst, solltest du in der Zentrale anrufen und nicht einfach vorsätzlich herumpfuschen. Hat aber nichts mit der Bezahlung der Zeit zu tun.

RBR611 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 16:15

Okay, ist halt nur die Sache, weil ich sozusagen "vorsätzlich" gehandelt hab. Hab gesehen das der Untergrund nicht optimal war und hätte ich das richtige Material (Nitroverdünnung statt Terpentinersatz) dabei gehabt, wäre das gar nicht passiert... Was halt auch mein Fehler war. 

Das Ding ist nur, dass mir sowas zum ersten mal passiert ist.

Halbammi  30.04.2016, 10:32
@RBR611

Das ist vollkommen egal. Für die Fehler des Mitarbeiters haftet der Betrieb, es sei denn es liegt Vorsatz vor. Das ist hier nicht so. Da muss dein Chef für löhnen.