Reklamation unbezahlt ausführen?
Hallo, Zum Anfang der Geschichte. Habe von meinem Chef 2 Aufträge bekommen. Sollte bei einer 250km entfernten Baustelle eine Arbeit ausführen. Auf dem Rückweg dann nen 100km weiten Umweg zu einer weiteren Baustelle fahren und da laut Auftrag noch eine Tür lackieren.
Die erste Baustelle hatte ich witterrungsbedingt erst um 14 Uhr fertig. Dann meinen Chef angerufen ob ich nicht am nächsten Tag zu der anderen Baustelle fahren soll. Seine Aussage : "wer soll denn den Weg dahin bezahlen" 15:30 bin ich an der nächsten Baustelle angekommen. Auf dem Auftrag stand: " 1x Tür, Aufkleberreste entfernen und anschließend lackieren."
Es waren jedoch 2 große Lagertüren, davon eine Doppeltür. Da ich leider nur Terpentinersatz dabei hatte und keine Nitroverdünnung, habe ich die Aufkleber nicht richtig runter bekommen. Den Rest habe ich so gut wie es geht mit nem Cutter runter gekratzt und dann geschliffen. Da der laden um 18:30 Uhr zu macht musste ich natürlich dann schon den Primer auf die Türen streichen, da der auch noch trocknen musste für die Endbeschichtung. Nachdem ich die Türen dann lackiert hatte sah man natürlich noch Aufkleberreste. (eigentlich arbeite ich so nicht, aber es musste ja an dem Tag noch fertig werden) Dann konnte ich natürlich auch nichts weiteres machen und hab Feierabend gemacht. War dann um 21 Uhr zu Hause.
Das ist ca. 3 Wochen her. Heute bekomme ich nen Anruf von meinem Chef wegen den Türen. Die wurden natürlich wegen der Aufkleberreste reklamiert. Ich soll Montag hin fahren und das richtig machen. Der Haken an der Sache ist nur, dass ich das ganze auf meine Kappe nehmen soll und die Stunden für die Reklamation nicht bezahlt bekomme.
Jetzt die Frage :D Ist das rechtens? Kann ich dagegen vor gehen oder besteht da keine Chance?
MfG
1 Antwort
Nee, das wird der Chef schon zahlen müssen. Du hast im Namen der Firma einen Auftrag ausgeführt, wenn auch fachlich mangelhaft. Dadurch hat der Kunde Gewährleistungsansprüche, weshalb die Firma das reparieren muss. Wen die Firma da hinschickt, kann der Chef selber aussuchen. Bezahlen muss er den Mitarbeiter aber ganz normal - auch wenn es derjenige ist, der die Sache verbockt hat.
Für die offensichtlich mangelhafte Arbeit könnte dir aber eventuell eine Rüge oder sogar Abmahnung drohen. Wenn du merkst, dass du einen Job vor Ort nicht machen kannst, solltest du in der Zentrale anrufen und nicht einfach vorsätzlich herumpfuschen. Hat aber nichts mit der Bezahlung der Zeit zu tun.
Das ist vollkommen egal. Für die Fehler des Mitarbeiters haftet der Betrieb, es sei denn es liegt Vorsatz vor. Das ist hier nicht so. Da muss dein Chef für löhnen.
Okay, ist halt nur die Sache, weil ich sozusagen "vorsätzlich" gehandelt hab. Hab gesehen das der Untergrund nicht optimal war und hätte ich das richtige Material (Nitroverdünnung statt Terpentinersatz) dabei gehabt, wäre das gar nicht passiert... Was halt auch mein Fehler war.
Das Ding ist nur, dass mir sowas zum ersten mal passiert ist.