Reiserecht ins Ausland trotz Haftbefehl in der Schufa?
Ich gehe demnächst ins Ausland (habe die Möglichkeit zwischen EU und nicht EU), da ich als Tauchlehrer arbeite. Geplant sind mindestens 6 Monate. Habe aber immer noch vom Jugendamt einen Eintrag in der Schufa(offene Unterhaltskosten). Kann ich jetzt trotzdem ins Ausland? Wenn ja ist dieser zeitlich begrenzt? Muss ich dann einen Hin-und Rückflug buchen? Kann ich beruhigt von Deutschland aus fliegen oder muss ich über z.B. aus der Schweiz reisen?
Vielen Dank schon mal im voraus.
5 Antworten
offene Unterhaltskosten sind doch kein Grund, dir die Reise ins Ausland zu verweigern. Wenn aber ein Haftbefehl gegen dich vorliegt, sollest du dich villeicht mal beim Gericht melden, oder??
Grundsätzlich hängt die Visabeantragung außschließlich vom Reiseland ab.
Danke, ist aber nur ein Haftbefehl zur erzwingen der Abgabe der EV.
Wenn Du endlich Deine Unterhaltsschulden bezahlst,hast Du auch keine Probleme mehr und kannst hingehen wo Du willst!! Unterhalt gegenüber Seinem Kind schuldig zu bleiben finde ich schei................!!!!!Das Geld für den Flug hast Du doch auch!!Du kannst hinreisen wo Du willst,das Jugentamt vergißt nichts und Du wirst den Schufaeintrag niemals los..Tauchlehrer hört sich so nach Sonne,Urlaub und Vergnügen an.????
Und DU klingst wie ne geschasste Ex, die Pech damit hatte, den KV so richtig auszunehmen, weil ihm genau das gelungen ist. Ebenso wie mir! Ich zahle doch keinen Unterhalt für ein Kind, das ich nie kennenlernen durfte und das jetzt Papa zum neuen Ehemann der KM sagt!
Ich berate jeden gern über die nötigen Schritte, wenn sie sich in meiner Situation befinden, wo ich mal steckte, wie man, mit etwas Selbstdisziplin und ohne digitale Nachverfolgung, sich ein für allemal von geldgeilen Müttern abkapseln kann, ohne Probleme zu bekommen!
Sicher! Solange Dein Photo nicht am Schalter hängt!
heute hängen keine Fotos mehr am Schalter, geht alles mit EDV. Und das sieht das Fräulein am check-in Schalter in 5 sec.
Sofern der Haftbefehl sich nur auf die Erwzingungshaft zur Abgabe der eidesstattlchen Versicherung erstreckt, können Sie den doch spielend durch Abgabe der geforderten Erklärung erledigen. Ist es ein anderer offener Haftbefehl, könnten Sie beim Passieren einer Zollkontrollstelle im Flughafen allzu leicht in den Knast abtauchen statt in Gewässer sonniger Gefilde! Fliehen Sie ein Leben lang vor Ihren Gläubigern, stellt man sich dies nicht besonders pricklend vor!
Völliger Blödsinn! Wenn einen das eigene Land schon so dermaßen mitgespielt hat, das man damit abgeschlossen hat, dann ist diese "Flucht" eher eine Erholung, weil man den ganzen Mist hinter sich lässt und neu anfangen kann!
Danke für die Info. Das habe ich schon gemacht aber war mir halt unsicher. Habe ja versucht mit dem Jugendamt zu reden aber kann ich vergessen, wird erst raus genommen wenn alles bezahlt ist und da ich keine Bank bin, geht es halt nicht so schnell. Aber nochmals vielen Dank für die Antwort.
1) Da du die Umstände nicht kennst, verstehe ich deine Aufregung nicht. 2) Jeder meint dass Tauchlehrer Sonne, Strand und Urlaub ist...mal zur Aufklärung. Ich gehe dorthin zum Arbeiten und nicht zu meinem Vergnügen. ein TL hat mindestens 6 Tage Woche und arbeitet 12-15 Std. Ich fliehe von nichts!!! Ich gehe arbeiten um meine Sachen zu bezahlen. Wenn du irgendwie mit dir selbst unzufrieden bist, dann kläre dass in deinem Umfeld und lass deinen Frust nicht an anderen aus. PS: Den Flug bekomme ich vom Arbeitgeber bezahlt!!!
Danke, ;-)