Reisepass geklaut, wie hoch ist die Strafe?
Vor einigen Monaten habe ich erfolglos nach meinem Reisepass gesucht, der die ganze zeit auf meinem Schreibtisch lag. ich habe schon überall nachgeguckt, in allen ordnern, unterlagen, jacken und taschen... vor einer woche bekomme ich plötzlich eine nachricht, dass sie in der woche bei H&M am potsdamer platz gefunden wurde, wo ich erstens seit fast 2 monaten nicht mehr war und zweitens nicht von mir verloren worden sein kann, da ich seit monaten nur die eine tasche trage, wo mein Pass auch lange nicht mehr drin war. ich bin mir sicher, dass es meine Mitbewohnerin war, da sie auch etliche male Geld, das auf meinem Schreibtisch lag geklaut hat (Videoaufnahmen sind vorhanden) es geht um 350,- Kein anderer hätte Zugang zu meinem Reisepass, denn ich habe fast nie Besuch! Jetzt möchte ich sie anzeigen, da es mir einfach zu viel ist, wer weiß was sie damit angestellt hat und melden, dass ich es wiedergefunden habe muss ich sowieso, sonst mache ICH mich ja strafbar. und jetzt ist erstmal die Frage ob jemand weiß was es für Konsequenzen für sie haben kann?...
6 Antworten
Die Sache mit dem Reisepass wird wohl ins Leere gehen. Du hast keinen Beweis dafür, dass sie es war, es ist eben eine Vermutung. Du hast deinen Pass wieder und lass es gut sein. Wenn du Anzeige erstattest, dann beschäftigst du ein paar Leute auf den Ämtern und für dich kommt nichts Brauchbares heraus. Ob die Sache mit den Videoaufnahmen stichhaltig genug ist, wäre zu klären. Da es sich um Diebstahl handelt, könnte es schon möglich sein, dass ein Gericht Videoaufnahmen als Beweis gelten lässt. Bei Körperverletgzung ect. werden Videoaufnahmen ja auch als Beweismittel herangezogen, warum sollte das bei Diebstahl nicht auch möglich sein. Wenn Verdacht besteht, dass jemand mir die Sachen klaut, dann würde ich auch eine Videokamera installieren, um die Abläufe während meiner Abwesenheit überprüfen zu können. Ob ich dann jemanden darüber informieren muss, dass die Wohnung videoüberwacht wird, wäre eine andere Frage. Schliesslich liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn man bestohlen wurde. Ob sich der Tatverdächtige dann auf sein Persönlichkeitsrecht auf sein Bild berufen kann, müssten die im schwarzen Kittel beurteilen.
Existieren auch Videoaufnahmen, wie sie den Reisepass geklaut hat?
Wegen dem Geld kannst du sie sicher anzeigen, mit den Videoaufnahmen, aber wenn du wegen dem Pass keine Beweise hast, wird es schwierig. Geh zur polizei und rede mit ihnen. Allerdings hast du den Reisepass ja nun auch wieder, daher glaub ich kaum, dass sie dafür belangt werden kann.
Die Aufnahmen sind vor Gericht nicht verwertbar, denn sie sagen nicht aus, dass sie das Gled danach behalten hat. Und es ist eben auch nicht erlaubt Aufnahmen von jemandem ohne dessen Einverständnis zu machen und an Dritte weiterzugeben. Das könnte böse nach hinten losgehen.
Du kannst dich zunächst bei der Polizei beraten lassen, ob eine Anzeige möglich ist und Aussicht auf Erfolg hat.
Also zunächst hast du überhaupt gar keine Beweise, dass sie es war, sie kann dich dann natürlich wegen Verleumdung verklagen. Das Video ist vor Gericht nicht verwertbar, da es ein Eingriff in ihre Privatssphäre war sie überhaupt bei irgendwas zu filmen. Pass also auf, dass da kein teurer Bumerang auf dich zukommt! Ich fände es sinnvoll, wenn ihr nicht mehr zusammen wohnen würdet. Rein rechtlich sehe ich keine Handhabe.
Du darfst sie nicht aufnehmen, das ist auch nichts, was ich mir ausdenke, sondern es ist rein rechtlich einfach nicht erlaubt. Punkt. Von mir aus versuch es, ich wollte dich nur davor bewahren, später als der Dumme dazustehen. Zumal ja durch das reine Wegnehmen des Geldes von einem Tisch nicht eindeutig bewiesen ist, dass sie es danach eingesteckt hat und nicht einfach woanders wieder hingelegt oder dir zurückgegeben hat. Du beweist damit genau gar nichts.
Zu erwarten ist hier maximal eine Geldstrafe in Höhe von ca. einem Netto-Monatsgehalt.
Eingriff in ihre privatsphäre war es ja nicht, da ich die kamera in meinem Zimmer installiert habe, und das Recht habe ich dazu.. Wenn dann wäre es umgekehrt, sozusagen hat SIE doch meine Privatsphäre angegriffen...