Zählt die Reinigung des Hauptkanals als Nebenkosten?
7 Antworten
Ich gehe mal davon aus, du meinst den Haupt-Abwasserkanal?
Dieser wird sicherlich nicht jedes Jahr vorsorglich gereinigt sondern nur dann, wenn es eine Verstopfung oder Verschmutzung zu beseitigen gilt.
Daher sind diese Kosten nicht umlagefähig. Die einmalige Beseitigung einer Verstopfung hat den Charakter einer Reparatur und nciht der einer regelmäßig wiederkehrenden Wartung.Jedoch wäre nur diese umlagefähig.
Davon bin ich jetzt einfach ausgegangen.
Aber darüber zu diskutieren, macht wenig sinn, wenn die Reinigung eh nicht umlagefähig ist.
... bestimmt, obwohl ein Eigentümer eigentlich nur Kosten ud Lasten kennt, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Meine Glaskugel zickt aber ob der Fülle der Angaben und die Karten sind noch zu Bett nach der langen Nacht. ... geht es um eine BK Abrechnung mit Kostenstelle Entwässerung in öffentliche Anlagen oder um eine Klärgrube? ... bei Klärgrube vetrteiltbar, sonst: Siehe ggf.
Gebühren für die Benutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage sind die Kanal- oder Sielgebühren. Sie werden von der zuständigen Gemeinde jeweils für ein Jahr festgelegt. Es zählen hierzu nicht nur die reinen Abwässer im Haus, sondern auch die Grundstücksentwässerung bzw. Oberflächenabwasserbeseitigung (das sogenannte Niederschlagswasser).
Die Kanalreinigung ist Aufgabe der Abwasserwirtschaft und deren Kosten werden im System der Abwassergebühren durch den Betreiber der Abwasserwirtschaft bereits erfasst.
Möglicherweise geht es ja um die Beseitigung einer Verstopfung. Aber egal, auch die wäre nicht umlegbar.
Was für Hauptkanal? Abwasser? Wenn ja sind diese Kosten nicht umlegbar.
Derartige Arbeiten sind Instandhaltungen und keine Betriebskosten. Die Kosten sind vom Vermieter zu tragen.
Dann müßte es aber eine haus-/grundstückseigene Wasserversorgungsanlage sein.