rein netto --> Rechnung

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Zahlungsbedingung

Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Bezahlung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahnkosten zu zahlen. Wird das Skonto nach Ablauf der Skontofrist abgezogen, kann der Lieferant den Betrag vom Kunden nachfordern.

Skontobasis

Die Bemessungsgrundlage des Skontos kann der Brutto-Umsatz (mit Umsatzsteuer) oder der Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) sein. Weitgehend üblich ist die Brutto-Skontierung. Die Netto-Skontierung ist unter sonst gleichen Bedingungen für den Lieferanten günstiger, weil dadurch der Barpreis steigt (vgl. H. Lauer, S. 97 - 103, insbesondere S. 101). Die Skontobasis ist nicht unbedingt der volle Rechnungsbetrag, sondern - speziell im Handwerk - oft nur der reine Materialkostenanteil. Fertigungskosten sind Lohnarbeit und „dürfen“ wie Wartungsrechnungen nicht skontiert werden, was allerdings nur ein Brauch ist und keine gesetzliche Grundlage hat. Die Skontobasis ist grundsätzlich frei verhandelbar. Sie sollte im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Skonto

netto hat mehrere Bedeutungen.

  • Der Betrag ohne die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung
    wenn es um die Verbuchung einer Rechnung geht

  • Der Bruttobetrag einschließlich Mehrwertsteuer ohne Abzug von Skonto
    wenn es um Zahlungsbedingungen geht

  • Der Auszahlungsbetrag nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
    wenn es um Gehaltszahlungen geht

Doch, dass macht Sinn.

Sie könnten ja die Skontofrist versäumen, so dass Sie den vollen Rechnungsbetrag bezahlen müssen. Zum Anderen bezieht sich das Skonto ja auf den Nettopreis (rein netto).

Egal ob Sie das Skonto nutzen oder nicht, wird anschließend die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Diese bemisst sich dann an dem Netto, also entweder mit bzw. ohne Skonto, je nachdem wann Sie bezahlen.

H, netto kommt von: nitidus: rein, sauber, glänzend, verwandt mit: nett. Netto bedeutet: nach Abzug von Steuern und sonstigen Zuschlägen. Rein Netto bedeutet: es wird kein Skonto gewährt. Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Skonto Zitat: Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Bezahlung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahnkosten zu zahlen. Wird das Skonto nach Ablauf der Skontofrist abgezogen, kann der Lieferant den Betrag vom Kunden nachfordern.

doch, ergibt sinn.

Bruttopreis minus Steuer = nettopreis

Hierauf werden dann Skonto bewilligt, was den tatsächlichen zu zahlenden Betrag schmälert