Reicht in offiziellen Schreiben die Abkürzung "i.V. + Name"?
Während eines Schriftverkehrs mit einer Firma, die Geld von mir für nicht getätigte Dienstleistungen verlangt(e), sind den Personen, mit denen ich Schriftverkehr hatte, die Argumente ausgegangen. Plötzlich steht keine Unterschrift mehr auf dem neuesten Schriftstück, sondern nur noch die Abkürzung "i.V. ". Hinter dieser Abkürzung steht einzig der Nachname des Firmeninhabers, undzwar gedruckt, also normal eingetippt. Ist das Schreiben (in dem immernoch ein Restbetrag von mir gefordert wird) überhaupt gültig?
3 Antworten
Hallo SpaceInVader,
im Briefkopf muss auf jeden Fall dein Verhandlungspartner stehen.
Hat der Unterschriftsberechtigte nicht selbst unterschrieben, sondern steht da i.V.(= in Vertretung) , dann heißt das, dass der Unterschriftsberechtigte selbst nicht im Hause ist und ein Autorisierter unterschrieben hat.
Steht als Abkürzung i.A. (= im Auftrag), dann ist der Unterschriftsberechtigte zwar da, hat aber einen anderen unterschreiben lassen.
Verantwortlich ist aber in beiden Fällen dein oben genannter Verhandlungspartner. Der kann sich dann nicht herausreden, er habe vom Inhalt keine Kenntnis.
Wenn das Schreiben keine Unterschift enthält, ist es nur gültig, wenn es einen Zusatz enthält wie: Maschinell erstellter Bescheid - ohne Unterschrift gültige Bescheinigung - oder ähnliches.
Keine Reaktion wäre aber nicht das Richtige. Du kannst mit Verweis auf die vorliegenden Schreiben eine Bestätigung verlangen, die ordnungsgemäß original unterschrieben ist.
Hallo Mikkey,
danke für den Hinweis und meine Weiterbildung.
So, wie ich inzwischen gegoogelt habe, gibt es beide Bedeutungen.
Aber auch i.V. bzw. i.A. schließt nicht aus, dass der Brief unterschrieben werden muss.
Naja, bei i.V. auf Geschäftsbriefen kann der Empfänger erwarten, dass der Unterzeichner handlungsbevollmächtigt ist, Vertreter i.S. BGB ist er dann auch, so dass mein Einwand vermutlich doch nicht ganz gerechtfertigt ist.
Ist ja mein Reden - da man Briefen aber nichts vorschreiben kann, bin ich von diesem Brief ausgegangen und der ist halt nicht unterschrieben.
Ich vermute, die Folge "i.V. Inhabername" soll "i.V. Unternehmensname" sein und dahinter sollte eigentlich die Unterschrift des HBV stehen.
Wenn aus dem Brief hervorgeht, dass er von besagter Firma ist, dann kannst Du darauf vertrauen, dass der Brief die Meinung der Firma wiederspiegelt, egal ob die Sache unterschrieben oder nicht unterschrieben ist.
schau mal nach: http://www.helpster.de/i-v-unterschrift-das-sollten-sie-beachten_96181
Das könnte helfen...
Tut mir leid, dass ich da korrigieren muss, aber "i.V." bedeutet "in Vollmacht" und steht nur Handlungsbevollmächtigten der jeweiligen Firma zu.
In dem beschriebenen Brief bedeutet das, dass der Brief nicht unterzeichnet ist.