Markenschutz umgehen mit Satzzeichen?

6 Antworten

Nein, die Marke ist in den prägenden Bestandteilen geschützt. Ein Satzzeichen hinzuzufügen würde dennoch die ältere Marke verletzen. Daher mein Rat: Etwas neues individuelles ausdenken. 

Wenn es fragen gibt, was wichtig ist und was man alles beachten soll, kann man das ganz gut nachlesen, es gibt so viele Seiten wo dazu etwas erklärt ist. ich finde diese ganz gut. http://www.markego.de/ Aber es gibt noch viel mehr. 

VG!

Nein, auch was zu Verwechslung geeignet ist, ist illegal.

Das geht sogar soweit, dass man einen Tee-Laden nicht mal Tee Punkt nennen darf.

P1904 
Beitragsersteller
 16.01.2013, 01:20

Die Frage in wie weit würde man es als verwechslung ansehen wenn diese Veranstaltung in einer ganz anderen Localtion stattfindet und auch ein anderes Logo hat, wenn der Geschützte begriff eine Wortmarke ist und keine Bildmarke....

KittyCat2909  16.01.2013, 01:28
@P1904

wie der Poster geschrieben hat, geht es auch um etwaige Verwechslungsmöglichkeiten- ob diese nun durch Farben- Logos, oder geschützen Marken/ Begriffe entstehen kann dürfte mehr oder minder irrelevat sein, wenn von einer möglichen Verwechslung ausgegangen werden kann. Lieber die Finger davon lassen- denn es könnte teuer werden.

andreas03o  16.01.2013, 01:35
@P1904

Andere Location ist egal, auch mit einem Logo, das Buchstaben bzw. ein Wort enthällt verletzt man eine entsprechende Wortmarke.

Probieren kannst Du es sicher. Aber die, die es als Markenzeichen geschützt haben, haben mit Sicherheit die besseren Anwälte, um dagegen vor zu gehen.

Ich würde mir was anderes einfallen lassen. Da wäre ich, und auch Du, auf der sicheren Seite. Oder ihr fragt direkt bei dem Veranstalter nach. Vielleicht erlauben sie eine "Kopie"?

Hi, das wird nicht klappen, wenn die Marke eingetragen ist. LG babs

Markenschutz umgehen mit Satzzeichen?

Das ist so nicht möglich. Entscheidend für den Markenschutz ist, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. D.h. ob jemand mit Ihrer Bezeichnung denkt, das es sich um eine Veranstalltung des Markeninhabers handelt.

Sprich sie können z.B. ein Getränkt nicht Coca.Cola. ! nennen.

Die einzige Möglichkeit wäre ein Antrag auf Nichtigkeit der Marke. Das wäre dann möglich, wenn der Bezeichnung die Unterscheidungskraft fehlt oder die Marke beschreibend ist. z.B. "Schaum Party". Ähnlich sieht es aus, wenn die Marke schon vor der Eintragung von Ihnen benutzt wurde.