Ich wurde wegen Bedrohung angezeigt, was kann auf mich zukommen kriege ich eine schlimme Strafe?
Dienstag muss ich zum Polizei Revier!
5 Antworten
§ 241 Abs. 1 StGB:
"Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Du schreibst viel zu wenig, damit wir eine vernünftige Antwort geben können. Bedrohung wird, wie oben geschrieben, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Das eine Jahr Freiheitsstrafe ist dabei das äußerste, was du an Strafe bekommen kannst. Das bedeutet, wenn du die schlimmstmögliche Bedrohung begangen hast, schon Vorstrafen hast, eine schlechte Sozialprognose usw. dann könntest du ein Jahr Freiheitsstrafe bekommen. Das sollte aber eher selten sein.
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, dann bekommst du keine Geldstrafe, denn die ist im Jugendstrafrecht nicht als Strafe vorgesehen. Wahrscheinlich wirst du dann auch keine Freiheitsstrafe erhalten. Vorstellbar sind hier Erziehungsmaßnahmen wie Sozialstunden etc.
Die Höhe deiner Strafe (wenn du eine Strafe überhaupt erhälst; vllt wird das Verfahren auch gegen Auflage eingestellt, d.h. du leistest eine bestimmte Zahl an Sozialstunden ab, erfüllst vllt noch mehr Auflagen und dann wird das Verfahren eingestellt, ohne dass es ein Urteil gibt) bestimmte sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählt natürlich vor allem, wie "schlimm" deine Tat war, welche Folgen sie hatte, aber auch ob du schon Vorstrafen hast usw.
Noch ein wichtiger Rat: Zur Polizei musst du nicht gehen. Einer Vorladung der Polizei muss nicht Folge geleistet werden. Dadurch darfst du auch keine negativen Folgen haben. Das Einzige, was dir passieren kann, ist, dass die Beamten bei dir zuhause auftauchen und dich befragen wollen. Aber auch dann musst du weder etwas sagen noch die Polizei hereinlassen oder ähnliches. Erst wenn du von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eine Vorladung erhälst, musst du hingehen.
Ich rate dir, nicht alleine zur Polizei zu gehen und auszusagen. Nimm dir hierfür einen Anwalt, der dich beraten kann, ob es sinnvoll ist, auszusagen und falls ja, was du aussagen sollst.
Wenn du dir keinen Anwalt nehmen willst oder kannst, dann musst du die Entscheidung selbst treffen, ob du aussagst oder nicht. Wenn der Fall recht klar ist, weil deine Drohung zB in einer WhatsApp Nachricht dokumentiert ist, bringt es wahrscheinlich mehr, vor Gericht alles zuzugeben und Besserung zu geloben, Einsicht zu zeigen und dadurch die Strafe möglichst niedrig zu halten.
Im schlimmsten Fall wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Dazu müsste man die genauen Umstände wissen, um dir genaueres zu sagen, aber bei der Polizei wird es dir dann gesagt
Kommt auf die Drohung an. Wenn wir jetzt vom schlimmsten, Morddrohung,ausgehen wirst du bei sowas höchstens eine Geldstrafe und den du du du mach das nicht nochmal Finger bekommen. Wenn überhaupt.
Woher sollen wir das wissen? Warte doch einfach auf das, was die Polizei zu sagen hat. Man stellt sich's schlimmer vor, als es ist.