Regisseur arbeitslos, wenn er momentan keine Produktion am Laufen hat? Ab wann Hartz 4?
Hallo ihr Lieben :)
Ich bin gerade dabei ein Portfolio über mein Praktikum im Theater anzufertigen und setze mich gerade mit dem Beruf des Regisseuren auseinander.
Beim Regisseur ist es ja so, dass er von Auftrag zu Auftrag reist, da es eher selten ist, dass man fest von einem Theater eingestellt wird. Aber da es in dem Bereich der Regie ja auch viel um Ruf und Namen, den man sich durch Erfolg gemacht hat, geht, kann es doch auch sehr möglich sein, dass ein vielleicht nicht so erfahrener Regisseur mal eine Zeit lang gar keine neuen Aufträge bekommt.
Nun ist meine Frage, ab wann dieser denn dann als "arbeitslos" gilt und Hartz 4 bekommt.
3 Antworten
Wenn er keinen Anspruch auf ALG I hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und er kein verwertbares Vermögen hat oder andere Einkünfte, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, steht ihm ALG II (Hartz IV) zu.
dankeschön! :)
dankeschön! :)
Als Selbständiger kann er sich freiwillig auch in der Arbeitslosenversicherung anmelden. Das muss er aber bereits mit einer kurzen Bedenkzeit in seiner Existenzgründungsphase tun.
Dann hätte er auch Anspruch auf AlG 1
Wie jeder andere Mensch auch kann er AlG 2 beantragen, wenn er seine "Bedürftigkeit" nachweist.
Nicht wenige Schauspieler und Regisseure sind genau darauf auch angewiesen.
Wer natürlich von seinen Tantiemen aus früheren Projekten leben kann, ist nicht bedürftig.
Da kommt es erst mal drauf an, ob er beim Theater angestellt ist (mit Sozialabgaben) oder als Freiberufler arbeitet. Ist er angestellt steht ihm ggf. sogar Alg1 zu und zwar ab Ende eines Engagements. Er hat dann ja einen Vertrag beim Theater wie jeder andere Arbeitnehmer auch, z.B. auf ein Jahr oder 9 Monate. Zum Ende des Vertrages kann er sich arbeitslos melden, wenn er kein Folgeengagement hat irgendwo und bekommt alg1 bis er was anderes hat oder aber, der Alg1 Ausspruch ausläuft.
Alg 2 hingegen bekommt er, wenn er bedürftig ist im Normalfall ab Ende des Vertrages wenn er extrem wenig verdient, sogar schon während der Beschäftigung. Ob er bedürftig ist das hängt von seinem Einkommen von seinem Vermögen und von seiner Familienkonstelation ab.
Die Familie ist eine Bedarfsgemeinschaft, jedes Einkommen zählt und das Vermögen abzüglich Freibeträgen.
Ich hatte mal beim Arbeitsamt gearbeitet und da hatten wir einen Arbeitslosen, der immer Zeitverträge beim Fernsehen hatten mit gutem Verdienst und immer wieder Zeiten dazwischen, wo er arbeitslos war und Arbeitslosengeld bekam. Auch einfache Schauspieler müssen öfter mal Sozialleistungen beziehen, weil in dem Gewerbe ja keine Festverträge gibt.