Nebenjob mit 16, wird das Kindergeld abgezogen?
Hi erstmal
Ich hab seit 1 Woche mein technisches gymnasium (tg) abgebrochen.
Ich werde jetzt das halbe Jahr lang arbeiten und meine Frage ist jetzt, ob das Kindergeld was ich bekomme, abgezogen wird oder nicht
Ich bin 16 Jahre alt, habe die 10. klasse absolviert und in meinem Job verdiene ich monatlich 400-450€
Wird das Kindergeld abgezogen oder nicht?
7 Antworten
Ich bin 16 Jahre alt, habe die 10. klasse absolviert und in meinem Job verdiene ich monatlich 400-450 €
Hi Fussball17,
Kindergeldanspruch geht bis zum 18. Lebensjahr ohne irgendwelche Voraussetzungen! Dabei wird dir weder beim Kindergeld noch bei deinem Verdienst was einbehalten - die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft!
Wegen der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern solltest du max. ein 450-Euro-Minijob ausüben!
Gruß siola55
Oh, danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Unter 18 gibt's immer Kindergeld. Bist du sicher, nicht mehr schulpflichtig zu sein?
Ich hab vor 1 Woche meine bücher abgeben und meine eltern haben ein formular unterschrieben, was für das austreten der schule war.
Jetzt am montag in einer Woche arbeite ich in nem Nebenjob.
Schon seit dem 01.01.2012 wird Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt.
Nein das bleibt
Da wird nichts abgezogen. Du bist noch keine 18, und bis dahin bekommen deine Eltern ohne weiteren Antrag für dich Kindergeld. Erst wenn du 18 bist, müssen deine Eltern an der Kindergeldstelle einen schriftlichen Nachweis bringen, dass du noch kindergeldberechtigt bist. Der Nachweis kann eine Schulbescheinigung sein, oder eine Bescheinigung, dass du studierst, oder in Ausbildung bist.
Kindergeld können deine Eltern beziehen, bis du 25 bist, bzw. bis du mehr als 7680€ im Jahr verdienst.
http://www.familie-und-tipps.de/Familienfinanzen/Familienbudget/Kindergeld/
Dein Link ist leider Stand von 2008!!!
Kindergeld können deine Eltern beziehen, bis du 25 bist, bzw. bis du mehr als 7680€ im Jahr verdienst.
Hey polarbaer64, die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug wurden bereits in 2012 ganz ageschafft!