Rechtslage Rauchgeruch in Kleidung?

9 Antworten

Oh man, einmal Waschmaschine und das Problem ist gelöst.

Ich kann dir mit absoluter Sicherheit sagen, es wird weder die Polizei kommen noch eine Anzeige aufnehmen. Es ist überhaupt keine Straftat passiert, sondern ist ist Zivilrecht und da mischt sich kein Polizist, kein Staatsanwalt ein.

Genauso wenig kann sie das Geld zurückholen. Diese "Frau" hat echt null Ahnung von Recht und erzählt totaler rechtlichen Unsinn.

Was nun den Geruch angeht. Ich bin und war schon immer Nichtraucher. Ich muss mich nur 2-3 Minuten in einem Raucherraum aufhalten und selbst Tage später rieche ich den Gestank noch. Da hilft nur waschen. Nichtraucher erkennen also schon kleine Mengen an Tabakqualm, was deine Freundin nicht auffallen würde.

Sie kann nun versuchen eine Lösung zu finden, die Ware zurücknehmen und Geld zurück, ihr paar Euro erstatten für einen Waschgang oder sowas.

Ich würde der kein cent geben! Entweder nimmt sie komplettes Geld wieder und schickt deiner Freundin alle Klamotten zurück oder sie nimmt es so hin und wäscht einfach mal die Sachen! Sowas überzogenes wie die Frau, da bekommt man selbst als aussenstehender schlechte Laune. Deine Freundin soll sich sowas nicht gefallen lassen.

Die Käuferin soll die Kleidungsstücke an deine Freundin zurücksenden und nach Erhalt soll deine Freundin der Käuferin den Kaufpreis zurückerstatten.

Sicherlich handelt es sich nur um einen geringen Betrag. So schnell wird die Käuferin nicht zum Anwalt gehen oder eine Betrugsanzeige erstatten. Laßt euch nicht ins Boxhorn jagen.

Ihr müßt euch nicht darauf einlassen, dass die Käuferin die Ware behält und trotzdem das Geld zurückhaben will. Offenbar sucht sie einen Dummen und droht deshalb mit Anwalt und Anzeige.

maßgeblich ist immer eine artikelbeschreibung, bzw. eine angabe über den zustand. auch "tier- und rauchfreier haushalt" kann eine deutliche aussage sein.

fehlt diese und handelt es sich um gebauchte kleidung, wird es sehr schwer mit dem durchsetzen einer sachmängelhaftung, denn nur das ist relevant.

gleich mit "betrug" und "anzeige" zu drohen, ist wie mit "kanonen auf spatzen schießen", also völlig überzogen und unangemesssen. höchstens verdreckte, kaputte, alte klamotten als "neu" zu verkaufen, kommt einem betrug nahe.

hast du das gefühl, dass der käufer übertreibt, dann warte ab und bleibe gelassen und ruhig. falls du kulant sein willst, dann biete die rücknahme an und erstatte den kaufpreis, versandkosten kann verhandlungssache sein.

marieschatzi92 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 12:29

Grade weil sie ja so droht, möchte meine Freundin nicht nachgeben, vorallem weil ja jetzt mittlerweile raus kam das 2 Sachen nicht gemacht werden können, das mit der Anzeige und das mit der Überweisung, stimmen ja schon mal gar nicht 🙈

Geld einer Überweisung kann man eigentlich nicht zurück ziehen und wegen ein paar Kleidungsstücke geht kein normaler Mensch zum Anwalt...vor allem auch, weil das niemals Erfolg hätte bei einem Rechtsstreit....sowas würde nicht einmal vor Gericht gehen. Es gibt halt immer wieder mal solche Klappspaten, die viel drohen, um daraus noch Profit schlagen zu können. Ich würde es drauf ankommen lassen und meine Zeit für eine solche Person nicht weiter verschwenden.