Rechtskräftig auch ohne Eidesstattliche Erklärung?
Hallo zusammen,
ich habe an meiner Universität eine Hausarbeit geschrieben und versehentlich vergessen, die Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Ich habe sie bislang auch noch nicht nachgereicht. Die Hausarbeit ist recht idealistisch und provokant, quasi eine Uni-Hetze auf intellektueller Ebene. Das Bildungssystem Deutschlands wir scharf kritisiert. DIe Hausarbeit war zwar an die Dozentin adressiert, kam jedoch dennnoch in die Hände vom Lehrstuhlchef. Nach dem er sie sich durchgelesen hat, bat er seine Sekretärin, mit mir einen Termin zu vereinbaren, da "einige Unklarheiten bestehen".
Nun weiß ich nicht, worauf das Gespräch hinauslaufen wird. Auf Grund des idealisitschen Inhalts befürchte ich das schlimmste.
Kann es mir jetzt sogar zu Gute kommen, dass ich sie gar nicht unterschrieben habe?
Kann ich im Falle einer zwangsmäßigen Exmatrikulation darauf verweisen, dass die Hausarbeit gar nicht unterschrieben ist und somit nicht rechtskräftig ist?
Oder ist die Hausarbeit auch ohne meine Unterschrift rechtsmäßig?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
1 Antwort
Solange du niemanden direkt beleidigt hast wird der Inhalt relativ unbedeutend sein, es herrscht ja Meinungsfreiheit, solange du gute Gründe u. klare Argumente angibst, kannst du schreiben, was du willst. vermutlich wundert sich der Institutschef nur, warum das Ding bei ihm/ ihr liegt. hast du zu wenig zitiert oder sonstige Fehler beim Zitieren gemacht? Da braucht es diese Eigenhändigkeitserklärungen nicht, um dich dranzukriegen. In wissenschaftlichen Arbeiten muss man gem. Urheberrecht richtig zitieren, das ist Gesetz. Auserdem wird in den AGB der Uni, die du mit Einschreibung anerkannt hast stehen, dass du richtig zitieren musst.