Rechtsgrundlagen für Doppelhaushälften, Baurecht und Lärmbelästigung

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Der Nachbar braucht für das neue Dach eine Baugenehmigung; ob er eine hat sofort beim zuständigen Bauaufsichtsamt (Kreis oder kreisfreie Stadt) nachfragen.

Wenn seine Hälfte eine eigene Brandwand hat darf er diese erhöhen. Wenn das Haus nur eine gemeinsame Brandwand hat darf er daran nur mit Eurem Einverständnis Veränderungen vornehmen. Wenn er dagegen verstoßen hat kann Euch nur ein Rechtsanwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) helfen.

Bauarbeiten dürfen nach der Baulärmverordnung (VO nach BIMSchG) nur an Werktagen und nicht zur Nachtzeit ausgeführt werden; für Verstöß0e ist das Ordnungsamt der Gemeinde zuständig.

Ich würde da den offiziellen Weg gehen. Schaltet das entsprechende Amt ein, denn ohne Baugenehmigung wird er schnell gestoppt werden. Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten, die zu lärmintensiv sind, sind ebenfalls eine Sache für die Behörden, da würde ich die Polizei rufen. Und Schwarzarbeit am Bau ist etwas, da freuen sich die Behörden ganz besonders! Es gibt Leute, die kennen keine Rücksicht, die brauchen immer klare gesetzliche Grenzen. Was anderes hilft da nicht.

Klemmis 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 18:36

Das habe ich schon, denn wir hatten über einen Verkauf nachgedacht da es meine Nerven nicht mehr mit machen. Wollte Einsicht nehmen in Bauunterlagen wegen der Statik, da er ja die Dach hälften getrennt hat. Da ist es ja raus gekommen. Den Bürgermeister haben wir auch informiert. Ich bin aber schon so angeschlagen das ich mir schon ärztliche Hilfe suchen mussten, ich kann kaum noch meiner arbeit nachgehen, bin nur froh das ich Rücken halt von meinen Kunden habe, aber wie lange noch?

Keine Baugenehmigung/Kein Bauschild: Meldung bei dem Bauamt - Stilllegung... Ruhe

auf jeden fall braucht er eine genehmigung,ich würde beim bauamt anrufen und dann hat sich das bald erledigt,ich kenne das wenn man stress mit dem nachbarn hat,das geht an die nerven

kannste klagen