Rechtsgrundlagen-Doppelhaushälfte, Lärmbelästigung

8 Antworten

normalerweise richten in einem solchen Fall Musiker ihr Studio im Keller ein.

Auf Dauer wäre es für die dann auch ratsam.

§ 117 OWiG wäre hier meiner Meinung nach auch die einschlägige Vorschrift.



Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr,

solange die Schallemisionen gemäß Bundesimmisionsschutzgesetz nicht überschritten werden, könnt ihr dagegen nichts machen. Die Frage ist sowieso ob man nicht nochmal versuchen sollte in einem gemeinsamen Gespräch eine Lösung zu finden. Beispielsweise einfach einen der Nachbarn musizieren lassen und den anderen dann mal in die eigene WOhnung nehmen um zu veranschaulichen wie laut es tatsächlich ist. Allemal besser als direkt die juristische Keule zu schwingen, vor allem wenn man in einem Doppelhaus lebt...

Nemesis900  30.04.2015, 19:59

Stimmt so nicht ganz. Selbst wenn es unterhalb der Schallemissionsgrenze liegt kann es immer noch zb. unter OWiG §117 Unzulässiger Lärm fallen. Dafür reicht es schon wenn sich jemand davon belästigt fühlt.

meerisau2014 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 19:52

Nein, ich möchte auch im Moment gar nicht juristisch tätig werden, allerdings nur einmal die Sicht eines Juristen hören, inwiefern so etwas erlaubt ist etc.

Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geklärt das von 8-12 Uhr und von 14-20 Uhr das Singen und Musizieren erlaubt ist. Allerdings nicht in jeder Lautstärke. Nach der Rechtsprechung ist Klavierspielen z.B. bis zu 2 Std unter Einhaltung der Ruhezeiten zumutbar. Das was ihre Nachbarn veranstalten ist demnach mehr als unzumutbar. Trotzdem sollte man sich erstmal zusammen setzen und nach einer Lösung für beide Seiten suchen. Viel Glück.

Es gibt auch den Begriff `vermeidbarer Lärm´! In dem Fall würde ich dahingehend argumentieren, da man auch zu anderen Zeiten Musik machen kann und Tischtennis spielt man ja auch eigentlich an einer Platte und dann könnte man schon sagen: Auch das `an die Wand spielen´ ist vermeidbar!

http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html