Rechtsfrage Versuchter Betrug
Habe eine Ware im Wert von ~100€ in der UBahn in einem Sack gefunden. Brauchte sie selbst nicht und wollte sie gegen Barablöse in einer bestimmten Filiale zurückgeben, da ich wusste, wo diese ware gerade angeboten wurde. rechnung war keine dabei. Geschäftsführerin meinte, sie müsse die Edv Prüfen, ob und wann das "von mir" gekauft wurde und ging ins büro Aus angst, es würde nicht klappen verließ ich das geschäft, meiner ansicht nach vermutlich unerkannt. Die ware blieb also dort, was weitergeschah weiß ich nicht... Ist das versuchter Betrug bzw Hehlerei? Könnten die dann denjenigen ausfindig machen, höchstens mit ner videoüberwachung?, ausweis name etc wurde nicht gesagt.... Ist das gerinfügige Sache oder schon mehr wert, bzw schlimmer? Diebstahl im eigentlichen sinne ist es ja nicht, aber drohen dennoch rechtliche bzw polizeiliche schritte, oder wird so ein verfahren mangels aktiver geschäfts"schädigung" bzw personalien des versuchenden eingestellt?
3 Antworten
ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass da groß was passieren wird weil 1. hast du es nicht geklaut 2. darfst du ja deine sachen verkaufen (ich bin mir aber nicht sicher ob "wer findet darfs behalten" dann gilt :D) und wenn du nicht gesagt hast wer du bist etc. werden die sich so ne riesen mühe nicht machen dich von wegen kamera zu suchen und versetz dich mal in ihre lage, da kommt jemand will was verkaufen lässt es im laden und geht wieder ohne was gekauft zu haben also können die das doch nochmal verkaufen :D
Ich weiß, dass es falsch war....ich hab sowas auch noch nie gemacht, es tut mir aufrichtig leid....aber ich hab so fürchterliche angst, dass mir deshab konsequenzen drohen (wie gesagt: bis auf standard videoüberwachung, die, die man auf nem monitor beim betreten des ladens sieht, als erinnerung daran quasi: videoüberwacht!, War bzw bin ich anonym....) machen die dann eine suche bzw wenn die ein bild haben? Liegt das dann wo auf??
Hehlerei ist es nicht, da hierfür nur die bestraft werden, die die Sache nicht selbst gestohlen oder unterschlagen haben.
Was du getan hast, war Unterschlagung (§ 242 StGB), Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Der Versuch, die Waren umzutauschen, war zudem versuchter Betrug gemäß § 263 StGB, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Wenn du erwischt wirst, würde ich keine große Hoffnung in eine Verfahrenseinstellung setzen.
Was Du gemacht hast, das ist erstens Fundunterschlagung. Du hättest die Ware im Fundbüro abgeben müssen. Zweitens kommt ein Betrugsversuch dazu --- Du hast die Ware in einen Laden gebracht wo Du der Verkäuferin glauben machen wolltest , DU hättest die Ware erworben. Tjoa wenn das rauskommt dann wirste wohl ne saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen ....
... du glaubst diese geschichte?
na ja, deine antwort ist schon richtig.