Habe ich aus einer Sackgasse heraus kommend einer eigentlich gleichgestellten Straße Vorfahrt zu gewähren?
3 Antworten
wenn die Straße mit der sackgasse gleichrangig ist, also keine Schilder wie hauptstraße oder vorfahrt beachten o.ä. gilt rechts vor links, also, wer von rechts kommt darf zuerst
Na hör mal, Rechts vor Links gilt auch da. Man kann von der Seite nicht immer erkennen, daß es eine Sackgasse ist. Anders verhält es sich bei privaten Ausfahrten, die aber meistens klar gekennzeichnet sind. Im Zweifel - Vorfahrt gewähren oder Blickkontakt suchen. GUTE FAHRT ;-)
Alles Richtig. Das lernen wir doch in der Fahrschule.
Der §1 der StVO (Vorsicht und Rücksicht) ist ja in jeder Verkehrssituation - so auch in dieser - zu berücksichtigen.
Eine Ausfahrt ist z.Bsp. an einer Bordsteinkantensenkung zu erkennen. Dort ist zwar keine Vorfahrt zu gewähren, aber wie gesagt auch hier gilt für alle Beteiligten §1 StVO.
Es gilt immer Rechts vor Links, wenn keine Verkehrszeichen, Wechsellichtzeichen oder Beamte etwas anderes vorschreiben.