Ein Stromzähler für 6 Wohnungen?

3 Antworten

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Es ist komplizierter als man vermutet.

Erlaubt ist es, wenn der Strom pauschal abgerechnet wird, ohne Bezug zum tatsächlichen Verbrauch.

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist nur zulässig mit einer Genehmigung des Stromlieferanten.

Unabhängig davon solltest du einen Vertrag mit dem Vermieter haben in dem die Abrechnung geregelt ist.

Leider ist das Rechtens.

Es ist so wie bei der Treppenhausbeleuchtung.

Die Summe des verbrauchten Stroms wird auf die Anzahl der Bewohner per Wohneinheit verrechnet.

Nobody087 
Beitragsersteller
 12.02.2018, 11:21

Also den Strom geteilt durch 6? oder je nachdem wieviele Parteien dort wohnen. Richtig?

AxelMunshine  12.02.2018, 11:22
@Nobody087

Nein, Strom geteilt durch Bewohner. Wenn in 6 Wohnungen 10 Leute leben, wird durch 10 geteilt...

Also ich wohne seit Januar 2016

Das sind jetzt zwei Jahre. In der Zeit solltest du eigentlich heraus bekommen haben, wie der Hase läuft. Gab es nie eine Abrechnung?

Nobody087 
Beitragsersteller
 12.02.2018, 11:20

NEIN! Auch das Jobcenter wollte das damals sehen. Aber er schrieb einen Brief, dass das wegen Gericht und so noch dauert. Aber habe nie eine bekommen. (Privat)

Zakalwe  12.02.2018, 11:22
@Nobody087

Zahlst du Nebenkostenvorauszahlungen oder eine Nebenkostenpauschale?

Nobody087 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 12:35
@Zakalwe

Gar nix. Nebenkosten sind in der Miete von 390€ mit drin. Miete/Nebenkosten und (noch) Strom. Privater Anbieter