Recht auf Internet bei Miete

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Hallo,

ich habe dir hier ein paar Juristische Grundlagen dazu heraus gesucht. Hoffe es hilft dir weiter. :-)

Kabelfernsehen / Satellitenschüssel Um die Installation von Satellitenschüsseln bzw. die Verlegung von Kabeln zum Empfang von Satelliten- bzw. Kabelfernsehen entbrennen zahlreiche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Spezielle Regelungen zur Problematik finden sich im Gesetz nicht. Die Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich folgende Leitlinien herausgearbeitet, die Mieter und Vermieter beachten sollten, wenn sie sich vertragsgerecht verhalten wollen: Berechtigung des Vermieters zur Modernisierung

Zunächst ist zu beachten, dass Kabel- und Satellitenfernsehen zu einem modernen Wohnstandard dazugehören. Der Vermieter ist daher berechtigt, einen Kabelanschluss einzurichten. Da es sich hier um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, muss der Mieter die insofern nötigen Arbeiten grundsätzlich dulden. Zudem kann der Vermieter zum Ausgleich der Modernisierungskosten nach Durchführung der Modernisierungsmaßnahme elf Prozent der Installationskosten auf die Jahresmiete umlegen. Möchte der Mieter kein Kabelfernsehen, kann er seine Wohnung auf eigene Kosten mit einem so genannten Sperrfilter ausrüsten lassen. Es sind dann lediglich die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen. Betriebskosten für das Kabelfernsehen fallen in diesem Fall für den Mieter nicht an.

Berechtigung des Mieters zur Einrichtung eines Kabelanschlusses

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Haus mit dem Kabelnetz verbinden zu lassen. Kommt er daher dem Wunsch des Mieters, Kabel verlegen zu lassen, nicht nach, kann der Mieter dies selbst veranlassen. Wurde im Haus bereits ein Breitbandkabelnetz verlegt, kann von der Telekom ein Einzelanschluss eingerichtet werden. Die Kosten derartiger Maßnahmen trägt der Mieter.

Berechtigung des Mieters zur Installation einer Satellitenschüssel

Auf die Installation einer Satellitenschüssel durch den Vermieter hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch. Auch die eigenmächtige Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Mieter ist im Zweifel nicht erlaubt. Besitzt das Haus Kabelanschluss, besteht kein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne. Anders sieht dies die Rechtsprechung nur bei ausländischen Mietern, denen ohne den Anschluss an das Satellitenprogramm Sendungen in ihrer Muttersprache überhaupt nicht oder zumindest nur in gänzlich eingeschränktem Umfang zur Verfügung stünden. Wer ohne Berechtigung bzw. ohne Erlaubnis des Vermieters eine Schüssel montiert, muss sie auf Verlangen des Vermieters wieder abbauen. Empfehlenswert ist es daher, die Zustimmung des Vermieters im Voraus schriftlich einzuholen.

Wenn du einen Aufzug im Haus hast und im Erdgeschoss wohnst, werden die Kosten für den Aufzug auf alle Mieter umgelegt , also auch auf dich.

Wenn du dir keinen Fernsehapparat leisten kannst, wird die Gebühr für die Satellitenanlage trotzdem fällig.

Wenn ihr einen Kabelanschluss bekommt,, könnt ihr trotzdem zusätzlich die Satellitenanage nutzen.


Wenn fast alle Mieter so denken, soll der Vermieter die Kosten für die Satellitenanlage auf die Mieter ohne Internet umlegen.

Wie ist das mit dem Fahhradkeller,? ( Bezahlen Führerscheinbesitzer weniger Miete, weil sie argumentieren, sie könnten auch mit dem Auto fahren.)


Habt ihr in dem Haus kein Telefon?

Internetzugang kann man auch über Telefonleitungen erhalten. ( wenn du Dsl nimmst, müsst du aber oft erst mal eine Telefongrundgebühr bezahlen)

Vergleich mal die Preise,
18.- Euro Internet über Kabel mag ja sein, aber da gibt es eventuell auch noch eine Grundgebühr für das Kabelfernsehen.

hab ich nun die Frage, ob man ein Recht auf einen Internetanschluss hat,

Nur wenn einem dieser vertraglich zugesichert wurde.

Für Internet reicht der ganz normale Telefonanschluß und für das Antennenkabel gibt es Verteiler.

Die NK für die Sat-Anlage werdet Ihr zahlen müssen. Das Ihr sie nicht nutzt ist Euer Problem.

Kein Telefonanschluss da?

Zudem gibt es Y-Kabel, mit denen man mehr als nur einen Fernseher anschließen kann.

Achso, zur Frage: Nein, der Vermieter muss nicht die Möglichkeiten eines Internetanschlusses anbieten. Die entsprechenden Möglichkeiten könnt Ihr euch ja selbst anschaffen (Kabelanschluss, ISDN oder DSL-Anschluss). Der Vermieter muss noch nicht einmal die Satellitenanlage bereitstellen.

Und sowas fragt man vor dem Einzug.

Ihr habt doch sicherlich noch einen normalen Telefonanschluss in der Wohnung, damit könnt ihr auch Internet nutzen!!

Z.B. Telekom oder 1&1 ...