Darf man in den eigenen 4 Wänden "Heil H***er" rufen wenn es niemand anderes hört?
Nur ne Theorietische Frage. Also ich weiss "Wo kein Kläger da kein Richter" aber mich interessiert es ob es grundsätzlich strafbar wäre.
11 Antworten
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundgesetzlich garantiert. So lange du dadurch keinen Lärm verursachst, bemerkt das ja niemand. Wer sollte also dagegen klagen.
Auch der Staatsanwalt hört ja nicht in private Wohnungen hinein.
Es ist gar nicht sichergestellt, dass niemannd etwas hört.
Es ändert nichts an der Strafbarkeit.
Darfst Du. Ich würde mich allerdings dann mal selbst kritisch hinterfragen, ob ich noch ganz rund laufe. Wirklich.
Rein juristisch wird das wohl als "untauglicher Versuch" gewertet.
Paragraphen wie Volksverhetzung setzt vorraus das es jemandne gibt der zuhört.
Wenn es wirklich niemand hört und sieht, dann darf man fast alles machen, dennn:
Wo kein Kläger, da kein Richteer.
Gegenfrage: Wäre es gesetzlich nicht erlaubt, wie würde man das überhaupt prüfen?
Nicht klagen, sondern anklagen wird es der Staatsanwalt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html