Recht am eigenen bild, darf ich mein bild hochladen wenn ich die fremde Person gänzliche stark verpixle so dass man keinen Menschen erkennt?
3 Antworten
Ja.
Du darfst das Bild auch hochladen ohne die Person zu verpixeln, solange diese Person nicht das Haupt-Objekt im Bild ist (sondern z.B. im Hintergrund vorbeiläuft und der Fokus auf dich ist)
Denkst du echt die YouTuber die Reallife-Videos/VLOGs machen haben jeden Menschen auf der Straße gefragt ob er im Bild sein möchte?
Das Persönlichkeitsrecht einer Person kann nur verletzt werden, wenn jemand diese Person auf einem Bild erkennen kann.
Das kann aber auch passieren, wenn das Gesicht verpixelt ist, etwa wegen einem Tattoo oder wegen der Kleidung oder der Haltung der Person, oder wegen der Umstände.
Wenn klar ist, das ist Ibiza im letzten Sommer oder dein Bett an Silvester 2019, dann wissen möglicherweise einige Leute, wer die zweite Person auf dem Foto ist - auch wenn du viel von der Person verpixelt hast.
Dann könnte diese Person einen Anspruch haben auf Unterlassung und auf Schadensersatz. Hinzukommen könnte eine Strafverfolgung.
Gruß aus Berlin, Gerd
Es ist schon verboten, das Bild ohne Einverständnis zu machen, aber wenn du die Person so stark verpixelst, müsste sie erstmal beweisen, dass sie das ist
Das erste sieht das Gesetz anders (s. § 23 ), das zweite sehen die Gerichte anders.