Recht als Mieter mit Kind bei Heizungsausfall

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Nein, dass muss sie sich nicht gefallen lassen! Sie muss allein schon aus Gesundheitssorge um ihr kleines Kind handeln. Sie soll sich Zeugen beschaffen, dass der Vermieter nicht erreichbar war, dann den Notdienst anrufen. Sollte Sie dann die Rechnung zur Zahlung bekommen soll sie dies von der nächsten Miete in Abzug bringen und dem Vermieter dies auch schriftlich mitteilen. Sie könnte sich - wenn möglich - Heizlüfter borgen oder besorgen und die zusätzlich hierfür entstanden Kosten (auch Stromkosten) dem Vermieter in Rechnung stellen und entsprechend die Miete für die Ausfallstage der Heizung mindern. Sie könnte auch für die Zeit evtl. bei Freunden und Bekannten unterkommen (vor allem wegen dem Kleinkind).Sie sollte sich sobald wie möglich fachlich beraten lassen..

Es gibt Gesetzliche Mindest-Temperaturen, sieh mal hier nach:

http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen.html

11-15 Grad sind viel zuwenig!!! Mind. 18° müssen gewährleistet werden! Mieterbund/Schutz etc. kontaktieren...

Cliff  09.10.2011, 14:30

Wenn du einen Zeugen hast das der Vermieter nicht zu erreichen ist - ein Kleinkind - 11° - Notdienst anrufen!!!

supergirl2271 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 14:35
@Cliff

hab ich ihr auch gesagt,aber sie hat angst dass sie den dann bezahlen muss

supergirl2271 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 14:28

da ist aber heute keiner

wenn du keine 16 oder 18 grad erreichst, kannst du die miete um 100% mindern

machen, vermieter so schreiben