Versicherung Auto?
Hallo zusammen,
ich habe im August eine Versicherung mit 12.000 km jährlich abgeschlossen.
Kann ich von August bis Ende Dezember dann nur weniger als die Hälfte davon fahren oder auch 12.000 km? Wird es also quasi von August bis August immer berechnet?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
12.000 km sind bei meiner tausend km im Monat/Schnitt.
Und ermittelt wird über Jahre, ob der passt.
Es gibt aber auch Versicherungen, die machen das anders, sogar Strafen soll es geben, wenn einer dabei schummelt.
Was hast Du denn vereinbart?
Doch doch, schaue mal, bei A. und Verti und Cosmos und Provinzial und so.
Bis zu 3.000 EUR (Jahresbeitrag), wenn der liebe VN das so vereinbart hat.
Das Kalenderjahr ist maßgebend. Bei Versich.beginn unter dem Jahr rechnest du eben dann anteilig 12.000 km / 12 Monate ergibt nach Adam Riese im Kopf gerechnet so ca. 1.000 km im Monat; ergo kannst du von August bis Dezember für 5 Monate so ca. 5.000 km anteilig fahren... ;-))
Gruß von Adam Riese ;-)
Ich habe zwar Kfz Versicherungen von Adam Riese (Produktlinie der württembergischen Versicherung) im Bestand, aber meines Wissens rechnen die so wie alle anderen auch, die Jahreskilometer pro Versicherungsperiode. Für unterjährige Hauptfälligkeit gilt ; Jahreskilometer vom Beginn bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Und für unterjährig begonnene Verträge mit Hauptfälligkeit 01.01. gilt, anteilige Jahreskilometer. Zb für den Zeitraum 01.08. Bis 01.01. gleich 5.000 Kilometer wenn 12.000 Jahreskilometer vereinbart wurde.
Das hängt von der Laufzeit (Hauptfälligkeit) Deiner Versicherung ab.
Ist die Hauptfälligkeit der 01.01., dann wird anteilig von August bist einschl. Dezember gerechnet. Ist die Hauptfälligkeit der irgendwann im August (Tag des Versicherungsbeginn), dann muss das Ergebnis im nächsten August festgestellt werden.
Ist der 1.1, hab quasi dieses Jahr die Hälfte des Beitrags bezahlt. Aber darf ich dieses Jahr dann quasi 12.000 km fahren oder nur weniger als die Hälfte?
12.000 Jahreskilometer entsprechen für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 einer zur Verfügung sthenden Kilometerleistung von 5.000 Km.
Ist die Hauptfälligkeit der 01.01., dann wird ANTEILIG von August bist einschl. Dezember gerechnet.
Natürlich jährlich, also 12.000 km in 12 Monaten und nicht bis zum Jahresende.
Da Kalenderjahr ist maßgebend...
Geschätzte siola, das ist nicht richtig. Entscheidend ist die Hauptfälligkeit und Dauer der Versicherungsperiode. Jahreskilometer gelten für ein Jahr (365 Tage) und bei kürzeren Versicherungsperioden nur anteilig, dabei werden ganze Monate mit 1/12 berechnet zzgl angefangene Monate in Tagen zu je 1/360 der Jahreskilometer.
Ist doch völlig egal wie viel du fährst?! Verstehe deine Frage nicht?
Du kannst das einfach deiner Versicherung mitteilen.
Das ist soweit schon richtig, nur hat das auch rückwirkend Einfluss auf den Beitrag ;)
Wobei die Jahreskilometer bei den meisten Versicherungen nicht bis 12.000 Jahreskilometer tarifiert sind, sondern von 10.000 bis 12.999 Jahreskilometer. Dadurch entsteht ein komfortabler Spielraum. Außerdem wird da häufig auch noch etwas Großzügigkeit angesetzt. Aber Achtung, hier gibt es keine einheitliche Regelung, im Zweifel schaut man in die Bedingungen die man für den betreffenden Vertrag akzeptiert hat.
Das stimmt :)
Ich melde es zum Beispiel nicht. Wird dann bei nem Unfall was nachgezahlt und gut ist.
Die Jahreskilometer werden veranschlagt, daher kann Schummeln nicht bestraft werden wenn sich später andere Tatsachen heraus stellen. Dann wird eben der höhere Beitrag nachberechnet.