Rechnung ohne Nummer als Kleinunternehmer?
Hallo,
ich habe im März mein Klein-Gewerbe angemeldet und dann einen Monat später die Bestätigung bekommen.
Ich dachte allerdings, dass diese sich beim Finanzamt melden und ich von dem Finanzamt Post bekomme und somit meine Steuernummer bekomme. Folgendes Problem: Hab bisher nichts bekommen und gehe davon aus, dass ich mich selbst mein Finanzamt melden muss.
Ich habe allerdings schon einen Verkauf gestartet und muss somit eine Rechnung erstellen. Weder eine Steuernummer, noch eine Umsatz-indentifikationsnummer besitze ich. Nach meinem "erforschtem" Wissen, muss eine der beiden Nummern auf die Rechnung geschrieben werden.
Kann ich eine Rechnung nun trotzdem ohne einer dieser Nummer schreiben?
Kann ich diese sonst Nachreichen oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit?
Erst seit kurzem verfasse ich mich mit diesem Thema. Seit April habe ich ca. meinen Gewerbeschein, weiß aber gar nicht wie es jetzt weitergeht.
Ebenfalls weiß ich nicht, ob ich alleine durch die Gewerbebescheinigung weiß, ob ich von der Kleinunternehmerregelung profitiere. Mehr musste ich nicht ausfüllen. Man konnte auch kein Kästchen ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Bin ich alleine Nutzer der Kleinunternehmerregelung, ohne etwas auszufüllen?
Sondern nur durch das Gewerbe.
Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Die Gewerbeanzeige macht man beim Gewerbeamt. Da gibt es weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe. Ob du die steuerrechtliche Kleinunternehmerregelung nutzen willst, interessiert das Gewerbeamt nicht. Daher ist diese auf dem sogenannten "Gewerbeschein" auch nicht anzukreuzen. Das macht man bei der steuerlichen Erfassung bei Finanzamt. Üblicherweise informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und das meldet sich von alleine. Wenn das aber nicht passiert, dann schick den Vordruck doch selber hin, damit du schneller die Steuernummer bekommst (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=E6E2BF7BD25D6C3B63A0).
Gib auf der Rechnung an, dass du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG nutzt und keine MwSt erhebst. Und dass die Steuernummer nachgereicht wird.
Anscheinend ist da etwas schief gelaufen, denn normalerweise hättest du von Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen müssen, und dann hätte man dir auch eine Steuernummer erteilt.
Den Fragebogen kann man auch herunter laden, und das solltest du möglichst bald tun.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=E9F72159C1D16C341ED3
Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden zumindest in Niedersachsen immer noch verschickt.
Das ist in NRW anders. Wir verweisen bereits seit Jahren auf das Internet bzw. Elster. Nur wer damit nachweislich gar nicht zurechtkommt, bekommt den Formularsatz ausgehändigt. Den erhält die FV nur in geringer Stückzahl, sodass gar nicht alle Existenzgründer damit versorgt werden könnten.
In NRW ist eben alles anders.
Beim Finanzamt musst du dich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden. Teilweise bekommst du den nach der Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt in die Hand gedrückt, manchmal vom Finanzamt per Post. Das kann schon mal ein wenig länger dauern. Ich würde an deiner Stelle beim FA anrufen, den Sachverhalt erklären. In der Regel kann man dir zumindest deine Steueridentifikationsnummer dann zuschicken (ich meine, telefonisch dürfen sie die nicht raus rücken, kann mich aber irren), und dir sagen, wo der Fragebogen bleibt.
Ggf. wird von dir auch verlangt, diesen eigenständig dem FA zuzuschicken. Den Fragebogen kannst du meine ich noch ausdrucken und postalisch verschicken (im Gegensatz zu Steuererklärungen). Alternativ kannst du ihn aber auch elektronisch über ELSTER anfertigen (erfordert neuen Personalausweis + Lesegerät oder Smartphone mit Lesefunktion; oder anderweitiges Identitätszertifikat).
Bei Kleinbetragsrechnungen (seit 2020 bis 250€) musst du übrigens keine Steuernummer angeben.
Ebenfalls weiß ich nicht, ob ich alleine durch die Gewerbebescheinigung weiß, ob ich von der Kleinunternehmerregelung profitiere.
Nein, die KU-Regelung hat mit deinem Gewerbe nichts zu tun. Für diese Regelung entscheidest du dich auch auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die Steueridentifikationsnummer ist etwas anderes als die Steuernummer.
Das ist mir bekannt. Ich gehe nur davon aus, dass man ihm einfacher die StIdNr geben kann, da die "alte" Steuernummer bei manchen Finanzämtern noch zweckgebunden ist (bspw. nur für Einkommenssteuer). Kann aber sein, dass ich mich da komplett irre. Ich weiß nur, dass man mir damals zwei verschiedene Steuernummern zugeteilt hat, die neue IdNr hingegen bekommt jede Person einmalig.
In allen Fällen sollte er aber unbedingt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nachholen.
Die Steueridentifikationsnummer hat eigentlich jeder schon seit Jahren.
Auf Rechnungen ist aber entweder die Steuernummer anzugeben oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Auf Rechnungen ist aber entweder die Steuernummer anzugeben oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Da liegt dann das Problem, ich ging davon aus, die IdNr. könne ersatzweise auch angegeben werden. Alles klar, wieder dazu gelernt.
Die Abgabe des Fragebogens ist eine Bringschuld. Das Finanzamt verschickt grundsätzlich heutzutage keine Vordrucke mehr. Eine Ausnahme würde man bei älteren Menschen machen, denen ein Umgang mit den modernen Medien nicht mehr zuzumuten ist, diese finden sich im Bereich der Existenzgründer aber eher selten.