Rechnung nach §13b UStG - Handwerk?

2 Antworten

Also normalerweise musst du als Subunternehmer in der Baubranche immer mit 13b abrechnen. In diesem Fall würde ich aber deinen Steuerberater informieren. Normalerweise wird ein ganzes Projekt als 13b abgerechnet, nicht nur ein Teilbetrag, dass macht keinen Sinn.

Für dich macht das keinen Unterschied. Dein MwSt von deinem Wareneingang rechnest du weiterhin ganz normal mit deinem Finanzamt ab. 

Der Staat kassiert in dem Fall auch nicht zweimal ab. Du schreibst deine Rechnung netto an das Bauunternehmen. Das Bauunternehmen bezahlt die Umsatzsteuer für deine Rechnung und zieht sich gleichzeitig wieder die Vorsteuer. Für das Finanzamt also ein Nullsummenspiel.

Mit Schwarzgeldkasse hat das im übrigen überhaupt nichts zu tun. 13b ist gängige Praxis und gesetzlich vorgeschrieben.

ProfMemo 
Beitragsersteller
 27.06.2016, 16:23

Danke für deine Antwort, wir sind übrigens kein Sub, daher die verwirrung.

Bakaroo1976  27.06.2016, 23:10
@ProfMemo

Natürlich bist Du in dem Fall Subunternehmer - Dein Auftraggeber ist doch auch Bauunternehmer.

ChuckNorris37  28.06.2016, 09:44
@Bakaroo1976

Ja so sehe ich das auch! Aber bitte: Spreche das mit deinem Steuerberater ab. Bei Fehlern in diesem Bereich geht das bei einer Betriebsprüfung richtig ins Geld, da im Worstcase tausende Euro Vorsteuer zurückgezahlt werden müssen.

Hi, grundsätzlich gilt; Wer Ust in Rechnung stellt muss diese an das Finanzamt abführen oder wie Du mit Deiner gezahlten UST verrechnen. Dein Auftraggeber verlangt eine Rechnung ohne UST, bedeutet er will keine UST an das Finanzamt zahlen, sieht nach einer Schwarzgeldkasse aus. Stelle deine Rechnung mit UST aus und zur Not verweigere Ihm weitere Leistungen, vorausgesetzt er hat alle Rechnungen bis dato bezahlt. Weil eingebüßt ist auch gehandelt aber auf Dauer schwer zu ertragen

ChuckNorris37  27.06.2016, 16:22

Mit Schwarzgeld hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn man keine Ahnung von einem Thema hat, sollte man die Frage auch nicht beantworten.

wurzlsepp668  27.06.2016, 16:16

du hast keine Ahnung, davon aber jede Menge, oder?

der Auftraggeber weißt BERECHTIGT auf den § 13b UStG hin .....

im Bauwesen gilt die Verlagerung der Steuerschuld ....

und, bytheway: der Bauunternehmer führt aus seiner Rechnung an den Kunden Umsatzsteuer an das Finanzamt ab ....

Deine Antwort ist KOMPLETT FALSCH!

ProfMemo 
Beitragsersteller
 27.06.2016, 16:18

Hallo wurzelsepp, also zahlt der Kunde anstatt meiner Stelle die USt?