Warum muss die Umsatzsteuer auf einer Gutschriftsanzeige gesondert ausgewiesen werden?

4 Antworten

Was ist Mwst, wer bekommt diese:

wer gibt die ab, wer kassiert die--- wer macht die "Rechnung"

Dann kommst selber drauf--- so lernst es am besten als wenn man es dir sagt

Mwst ist auf allem drauf, einzig mir bekannt ist bei Eu- innergemeinschaftlichen Versand der Ware kann man Netto senden, also ohne Mwst.

Voraussetzung, beide Unternehmen haben eine Umsatzsteueridentifizierungsnummer-- UID genannt--- denn wenn es in ein Nicht Eu Land geht, kommen Zollformalitäten dazu, Ware geht durch Zoll, da wird bestätigt das es ausserhalb des Versandlandes geht und die Mwst fällt in diesem Land dann nicht an--- das geht auf den "Endverkufer"

Egal was kaufst ist die dabei--- wie hoch, das ist Produktabhängig

Nachträgliche Veränderungen wie Rücksendungen, Gutschriften, Skoni, Boni verlangen eine Steuerberichtigung

...also, weil es geschrieben steht. Und zwar in § 14 (2) Sätze 2 und 3 UStG.
 
Unbeschadet der Verpflichtungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 Satz 2 kann eine Rechnung von einem in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht.
 
Und weil die Gutschrift eine Rechnung ist, gilt dafür ganz normal auch § 14 (4).

hakschüler :) ? meines erachtens hat das folgenden grund:
du hast den "ursprungspreis" (ohne gutschrift/rabatt) ja inkl. USt angegeben... => verbuchst da auch die USt. wird die gutschrift "rückgebucht", muss auch die USt rückgebucht werden, um das gleichgewicht zu halten. hoffe das war einigermaßen verständlich ^^ lg