Rauswurf bei Zeitarbeitsfirma

4 Antworten

Hallo,

der Mann dort war wohl recht unflexibel! Grundsätzlich sollte jeder Bewerber so einen Bogen ausfüllen. Meistens sind da Fragen mit dabei, die nicht auf dem Lebenslauf stehen. Aber das ist kein Muss! Kann man ja auch gemeinsam machen.

Sanktionen sind nicht zu befürchten. Es war ja KEINE Zuteilung vom Arbeitsamt und somit auch KEINE Meldepflicht.

Wie immer es gibt gute ZA Firmen und schlechte. Es gibt gute Personaldisponenten und schlechte. Einfach in Ruhe suchen, ist mein Tipp.

Solche Firmen sind suspekt,und ausnutzend.Versuche das zu umgehen.Aber was muß das muß.Wirst Du vom Arbeitsamt geschickt musst Du hin.Das was Du da gemacht hast sehe ich ein,aber das Arbeitsamt wohl nicht.Da würdest Du eine Strafe bekommen.Sei also vorsichtiger.

Loozemyself 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 16:37

Aus welchen Gründen, sollte ich denn Sanktionen befürchten ? Es war KEIN vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt, somit auch keine Rechtsfolgebelehrung. Ich habe dem Arbeitsamt gemeldet, das ich dort Vorsprechen werde. Ich bin zu dem Gespräch aufgetaucht und habe die geforderten Bewerbungsunterlagen mitgenommen. Ich bin NICHT verpflichtet den Fragebogen einer ZAF auszufüllen, solange es sich um eine konkret ausgeschriebene Stelle handelt. Wenn ich auch nur den leisesten Verdacht habe, das dieser Fragebogen lediglich dazu dient irgendwelche Bewerberpoole aufzufrischen, kann sich der Disponent noch sehr aufführen wie die Axt im Wald. Ich werde solche unverschämten und suspekten Firmen niemals mit meinen Daten speißen. Das können andere Leute gerne tun, ich machs nicht. Und in so einer unverschämten Art und Weise erst recht nicht. Ich werde den Vorfall umgehend beim Arbeitsamt melden, mal gespannt was die dazu sagen.

Dackelmann888  04.03.2015, 17:26
@Loozemyself

Jeder Mensch lernt mit der Zeit

perönliche daten können nicht vor vertragsabschluss eingefordert werden. mitarbeiter eines privaten unternehmens können von ihrem eingeschränkten hausrecht gebraucht machen und betriebsfremde personen des grundstückes verweisen, jedoch kein hausverbot ausprechen. die genannte androhung der zeitarbeitsfirma, meldung beim arbeitsamt zu machen, hätte in diesem fall keine konsequenzen.