Rauchen des Azubis erlaubt?
Hallo Ihr Lieben,
unser Azubi ist gerade 16 geworden und er ist Raucher. Grundlegend ist bei uns im Betrieb rauchen erlaubt, sollte natürlich auf die Pausen begrenzt werden. ;-) Wie ist es denn jetzt, wenn unser Azubi eben noch nicht volljährig ist? Müssen wir es ihm so lange ganz verbieten? Darf er, wenn die Eltern schriftlich zustimmen?
1000 Dank für Ihre Hilfe, ist mein erster Azubi :-)
15 Antworten
Laut Gesetz ist es verboten.
Da würde ich mich tatsächlich mit den Eltern kurzschliessen. Nicht, dass die Euch anzeigen, weil Ihr ihn rauchen lasst, obwohl er es nicht darf.
Jugendschutzgesetz 2014: Nur Volljährigen ist das öffentliche Qualmen erlaubt
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe, der Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf Teenagern unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
§10 JuSchG
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Dies ist dort nicht gegeben. Gibt kein generelles Rauchverbot für Jugendliche.
Auch der Konsum von Tabakwaren darf Teenagern unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
!!!!!!
Leute, denkt mal mit!
Wenn er es seinem Azubi erlaubt und der Azubi dabei erwischt wird, wird es für den Arbeitgeber große Probleme geben! (Aber den meisten Erwachsenen ist es sowieso völlig egal, das die Jugendlichen rauchen... Ausnahmen bestätigen die Regel^^)
Leute, denkt mal mit!
Denke du doch bitte mal mit. Das Gesetz redet überall von "öffentlich".
Zählt nun der Betrieb dazu? Ich würde das erst mal verneinen. Das sind Privatgelände und Privaträume.
Von daher sollte ja erst mal das abgeklärt werden, als was zählt der Betrieb?
es zählt nicht der Betrieb, der Auszubildende untersteht der Fürsorgepflicht des Betriebes/Ausbilders und der hat das Rauchen zu verbieten bzw erst ab 18 zugestatten. Ob öffentlich oder privat ist zweitrangig.
in Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt...
hier geht es um einen Betrieb, weder um Gaststätte noch Verkaufsstelle noch Öffentlichkeit.
Ich denke schon,dass ihr ihm das bis zum 18.Lebensjahr verbieten müßtet.Zumindest auf Werksgelände darf er das nicht tun.Was außerhalb passiert könnt ihr ja nicht wißen.Wie das nun mit schriftlicher Zustimmung der Eltern aussieht weiß ich nicht.Aber während der Arbeitszeit ist es euer Problem.
Hallo, auch wenn die Eltern zustimmen, darf er nicht rauchen. Wie die anderen auch schon geschrieben haben, ist das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt. Als Ausbilder hast du außerdem eine besondere Fürsorgepflicht, dass schließt auch ein, dass du deinen Azubi vor gesundheitlichen Gefahren schützen musst. Ihr müsst dementsprechend das Rauchen verbieten und er muss warten bis er 18 ist.
Also erstmal 1000 Dank.... das ging ja fix! :-) Ich fasse zusammen: Vor dem 18. Lebensjahr in der Öffentlichkeit untersagt......auf dem Werksgelände demnach ebenfalls untersagt.... zur Sicherheit werde ich die Erlaubnis der Eltern (dass sie bestätigen, dass sie über das Rauchen Ihres Sohnes bescheid wissen) einholen, einfach, um abgesichert zu sein. Ab 18 darf er dann wieder mit uns in der Mittagspause rauchen. ;-)
DANKE
Diese Antwort beantwortet irgendwie so garnicht die Frage.... hineininterpretieren würde ich jetzt dass das Rauchen auch bei Minderjährigen erlaubt ist wenn es nicht in der Öffentlichkeit geschieht? Oder dort auch nicht? Ist ein bisschen wiedersprüchlich, denn einmal steht dort das es komplett verboten ist und dann steht da wieder das es nur in der Öffentlichkeit verboten ist.