Ratenvertrag mit Steuerberater
Ratenvertrag mit Steuerberater
Ich habe im Okt.2014 mit meinem Steuerberater eine Ratenzahlung offener Rechnungen vereinbart, habe nun seit Okt.14 bis Heute über 850,-E abbezahlt. Da ich das Geschäft geschlossen habe und der Steuerberater unzuverlässig war habe ich ab Jan.15 einen anderen Berater beauftragt das Geschäftsjahr 2014 zu bearbeiten. Nun wollte der neue Berater die DATEV Daten von dem alten Berater haben, dieser verweigert die Herausgabe und kündigt nun einseitig die Ratenzahlungsvereinbarung und möchte die Restsumme von 2350,-E sofort haben, sonst beaufragt er einen Anwalt mit der Eintreibung. Darf der Steuerberater Ende April, also 4 Monate nach dem Wechsel zu dem Neuen Berater einseitig die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen, mit der Bergründung, dass nach Mandatsbeendigung offene Rechnungen auf einmal fällig würden??? Er weiß genau, dass ich mit meinem Nettoeinkommen von 2200,-E den ges. Betrag niemals auf einmal zahlen kann!
Für Sachkundige Antworten wäre ich sehr verbunden! Gruß Svenja
2 Antworten
Hast du eine schriftliche Vereinbarung mit deinem StB ? Dort steht sicher etwas von Kündigung oder Rücktritt drin. Wenn du nichts dergleichen hast sehe ich da eher keine Möglichkeiten für dich, es war ein Entgegenkommen seinerseits auf Vertrauensbasis was du nun beendet hast indem du ihm das Mandat kündigst und einen anderen StB suchst.
Jetzt will er sein Geld. Wie viel du verdienst ist ihm dabei mit Sicherheit egal denn er muss auch sein Geld verdienen und eintreiben.
(Und sorry es zu schrieben.. die Erfahrung lehrt das Mandate mit Zahlungsrückstand eher die sind die unzuverlässig sind.. wie oft wechseln Kleinunternehmer den Steuerberater mit der Begründung "der ist schlecht/unzuverlässig"... 2-4 Monate später sieht der neue Berater dann häufig wo das Problem wirklich lag)
Danke für die Info! Sollte er tatsächlich einen Anwalt mit Inkasso beauftragen kommt letztendlich auch nur eine Ratenzahlung heraus, da ich eine minderjährige Tochter habe und vom Nettogehalt die Miete u. andere Verpflichtungen zahlen muss! Gruß Svenja
Der Kollege hat ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der DATEV-Daten.
Er braucht diese tatsächlich erst dann herausgeben, wenn seine Honorarforderungen erledigt sind.
Sofern noch offene Rechnungen vorhanden sind, gibt es also 2 Möglichkeiten: Entweder den offenen Betrag (durch Privatdarlehen usw.) sofort bezahlen oder mit dem neuen Steuerberater einen "Deal" (=Preisvereinbarung) treffen, dass diese die Zahlen von 2014 selber erfaßt.
Möglichkeit 2 wird allerdings schwierig ........
Ich bin mittlerweile bei offenen Rechnungen auch dahingehend auf Krawall gebürstet, dass ich die Daten erst freigebe, wenn ich mein Geld habe.
Trotz Freundschaft mit (ehemaligen) Mandanten blieben meine Rechnungen unbezahlt, obwohl ich die Daten freigeben habe.
Die Ratenzahlung kann der Kollege selbstverständlich einseitig kündigen, da diese (normalerweise) unter der Voraussetzung des Mandats geschlossen wurde.