Rainer Haas und Kollegen abzocke?
Hi Community, Heute Ist wohl ein sch Tag meine Schwester bekam ein Brief von Rainer Haas und Kollegen im Internet steht das alles abzocke wäre. Jedenfalls steht da das sie was bei yve roche oder so? Bestellt hätte dort angerufen gab es keine richtige auskunft nur nach ca 1 Stunde telofniern kam raus sie hätte Gästehandtücher etc bestellt was garnicht stimmt. Im Brief vermerkt ist das Kaufjahr 2013 also müsste das am 1. Nächstes Jahr verjehrt sein oder nicht? Mfg Leon
5 Antworten
es verjährt nur wenn es nicht angemahnt wurde, das wurde es hier aber wohl da ja ein brief da ist in dem steht das 2013 was bestellt wurde.
wenn da nichts bestellt wurde ist der verkäufer allerdings in der pflicht nahczuweisen das bestellt wurde und die ware auch beim besteller angekommen ist.
es muss ja dann eine sendungsnummer geben.
Stimmt nicht, wenn gemahnt wird passiert rein gar nichts, die Verjährung läuft weiter!
Erst bei einem Schuldeingeständiss bzw. einer Teilzahlung beginnt die Verjährung von vorne!
Der Brief ist nur eine Mahnung, dadurch kann eine Gerichtsverhandlung entstehen und die Verjährung wird gehemmt, läuft danach aber auch weiter .
Am Ende des nächsten Jahres Verjährt das.
Wenn das aber nicht von euch bestellt wurde, dann is doch alles gut.
Nicht beachten!
Solche Briefe bekomme ich auch seit neuestens aber da geht's um Zalando ich habe bei Zalando im letzten Winter was bestellt und ich habe es bezahlt ich hab sogar 85 € so viel bezahlt und die schicke mit Dauernd droh briefe
Wenn jetzt eine Mahnung kommt..ist die Verjährung unterbrochen!
Deine Schwester sollte die Bestellung, die sie getätigt hat, anfordern!
Reagieren sollte sie schon und nicht auf den Tag Nimmerlein warten!
Eben drum doch mein Hinweis..dann kann auch keine Bestellung geschickt werden!!
Die Verjährung ist gehemmt, läuft nach der Hemmung aber normal nach Frist weiter!
Unterbrochen wurde hier nichts! die Verjährung wird nur gehalten.
Eine Hemmung entsteht eigentlich eh nur, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Was nach der 3. Mahnung dann passieren wird!
Wer seinen Kunden lediglich per Einschreiben mahnt, erreicht damit keine Unterbrechung der Verjährung, auch nicht, wenn ein Anwalt solche Mahnungen verschickt.
Lies mal hier:
Sie hat keine Bestellung getätigt wir kannten die Firma bis heute nicht einmal