Race Chip tuning im Leasing?
Hallo Fahre einen BMW 325d
Ich habe das auto geleast (über meine Firma)
Jetzt würde ich gerne etwas noch an der Leistung machen und da mir Kennfeldoptimierung zu teuer ist (1300€)
Spiele ich mit dem gedanken mir von Racechip den passenden umbausatz zu bestellen.
Ich weiß nur nicht ob ich das machen kann ohne bedenken :(
Mein BMW Händeler wird wahrscheinlich nein sagen oder mir sagen das wenn ich nen Motorschaden habe ich das selber zahlen darf.
Nun gibt Racechip aber 3 Jahre Garantie das der Motor nicht kaputt geht ?
Bin ich dadurch nicht abgesichert?
lg
3 Antworten
Ich würde mir eher Gedanken wegen der blauen Plakette machen...
Das was du vorhast geht nur klar wenn der Händler bei dem du den Wagen geleast hast grünes Licht dafür gibt, Problem ist, bei einem Motor- oder Getriebeschaden bleibst du auf den Kosten sitzen, das Tuning muss der Versicherung gemeldet werden weswegen sich deine Beiträge sowie deine KFZ-Steuer erhöhen werden und vom TÜV muss es ebenfalls abgesegnet und in deine Papiere eingetragen werden ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis...
Hallo!
Da das Fahrzeug geleast ist - also du nicht der Fahrzeugbesitzer bist -, darfst du überhaupt nichts machen am Fahrzeug ohne Einwilligung des Leasinggebers!
LG Bernd
Da das Auto geleast ist, gehört es dir nicht, sondern dem Leasinggeber. Ohne dessen Einwilligung darfst du solche Veränderungen gar nicht vornehmen.
Desweiteren würde ich die Garantiebedingungen von Racechip mal genau durchlesen, z.B.:
"Die Motorgarantie umfasst Schäden an den nachfolgend abschließend aufgeführten Motorkomponenten und Teilen, welche innerhalb der Garantiezeit durch die Verwendung eines Zusatzsteuergeräts in einem garantiefähigen Kraftfahrzeug des Garantienehmers verursacht werden (nachfolgend: „Garantiefall“).
.....Kein Garantieanspruch besteht
a) für normalen Verschleiß der von dieser Motorgarantie umfassten Motorkomponenten und Teile;"
Das bedeutet, es muss bewiesen werden, vermutlich von dir, dass ein Schaden nicht durch Verschleiß sondern durch den Chip verursacht wurde. Das dürfte nicht so ganz einfach sein.
Weiter steht da
Garantiefähig sind ausschließlich Kraftfahrzeuge
.....
die zur privaten, d.h. nicht-gewerblichen Nutzung (gewerbliche Nutzung ist
z.B. gewerbsmäßige Personenbeförderung; Fahrschulfahrzeug; Kurier-/ Auslieferungsfahrzeug; Mietfahrzeug) verwendet werden, es sei denn, die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs ist für den Schaden nicht ursächlich geworden;
Wenn das Fahrzeug über die Firma läuft, liegt zunächst eine gewerbliche Nutzung vor. Auch hier müsstest du beweisen, dass diese gewerbliche Nutzung nicht ursächlich für den Schaden war. Passiert das bei einer Dienstfahrt, dürfte auch dieser Nachweis ziemlich schwierig werden.
Okey Danke für die nähreren Info ;) Sehr aufschlussreich
Werde wohl davon absehen und wenn dann bei BMW selber eine Kennfeldoptimierung vornehmen lassen ;)
Danke für den Tipp