Rabattübertragung HUK24 vom Zweitwagen auf Sohn

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Ein Fahrzeug kann leider nur im Erstwohnsitz zugelassen werden -> M wenn du nicht davon abweichen willst, dass es auf ihn zugelassen werden soll ;) Du kannst auch das Auto auf dich zulassen und er ist als Beitragszahler in der Police vermerkt (nur als Beispiel)

die Rabattübertragung dürfte theoretisch kein Problem sein. Wenn du eventuell mit SF 1/2 angefangen hast (Zweitwagenregelung), kann es sein, dass er da etwas zurückgestuft wird. Aber man kann seinen Rabatt an Verwandte ersten Grades übertragen.

Hallo,

ich bin nen bisschen spaet, aber besser als gar nicht. Ich glaube bei einem Halterwechsel muss auch das Kennzeichen geandert werden. Ich bin mir aber nicht sicher. Ich weiss das man bei einem Umzug in ein anderes Gebiet heutzutage nicht mehr das Kennzeichen aendern muss. Fuer mich war es damals alles ein bisschen verwirrend, aber eigentlich ist es einfach.

1) Ich habe eine neue Versicherung abgeschlossen mit der HUK24 und eine Rabattuebertragung beantragt die mein Vater bestaetigt hat. (bei mir waren es 4 oder 5 Jahre)

2) Mit der bestaetigung und den anderen Autounterlagen (Brief, etc) zum Tuev. Da ein neuer Halter bzw besitzer eingetragen wird in die Papiere wurde automatisch die Versicherung von meinem Vater gekuendigt.

3) Ich konnte meine Kennzeichen behalten, aber wir haben auch im selben Bezirk gewohnt. Ansonsten wuerde ich vorschlagen im internet auf der Amtseite ein Kennzeichen zu reservieren und denn im Internet zu bestellen. Ist meinst wesentlich guenstiger.

Insgesammt bin ich damals mit nur 30-40 Euro davon gekommen, aber ich denke das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Mfg Kai (Legastheniker ;-) )

Ich fürchte, dies wird so nichts, denn die 24iger haben doch eine Sondereinstufung für ZF und die kann gar nicht übertragen werden. Wenn ich mich nicht irre, beginnen die mit SF 4 und die ersten vier sind dann eben weg. Hört sich nicht gut an. Viel Glück und Kennzeichen können bei uns mitgenommen werden seit einiger Zeit.

Kennzeichen kann er nicht behalten wenn er nicht im gleichen Zulassungsbezirk wohnt, wenn das Fahrzeug auf ihn zugelassen wird!