RA Claudia Wendel & Quelle Schickedanz AG & Co - Vollstreckung im Jahr 2016?

4 Antworten

Hallo David,

eigentlich hat sich an der rechtlichen Situation seither nichts geändert. Also würde ich den gleichen Weg gehen wie damals. Und auf jeden Fall gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorgehen.

Viel Erfolg!

David1971 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 07:17

Dazu brauche ich wohl einen Anwalt? Wie geht man gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor?

HPBS90  30.01.2016, 07:36
@David1971

Der sicherste Weg wäre der Gang zu einem Rechtsanwalt, der sich damit auskennt. Das kostet sicher Geld, aber Du wärst dann auf der sicheren Seite.

Zunächst einmal musst Du feststellen ob die Forderung von Quelle als Forderung angemeldet wurde im Insolvenzverfahren. Inkassounternehmen kaufen alle Forderungen auf und versuchen dann diese einzutreiben. Normalerweise ist eine Forderung nach drei Jahren verjährt wenn sie nicht ständig angemahnt worden ist oder die Forderung als deliktische Forderung von einen Gericht festgestellt wurde. Deliktische Forderungen verjähren erst nach dreißig Jahren.

David1971 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 07:07

Die Forderung wurde damals von der jetzt gelöschten Quelle Schickedanz AG & Co angemeldet und tituliert. Der Titel läuft noch immer auf die nicht mehr existente Quelle Schickedanz AG & Co. Der Titel wurde NICHT umgeschrieben. Auch liegt nur eine nicht datierte Inkassovollmacht des Insolvenzverwalteres bei. Also hat die Quelle Schickedanz AG den Titel auch NICHT an RA Claudia Wendel verkauft. Das ist mein Stand der Dinge. Sehe ich da was falsch?

pilot350  30.01.2016, 07:16
@David1971

Wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet worden ist, und das muss eigentlich sein, ist die Forderung mit Abschluß des Insolvenzverfahrens hinfällig geworden. Es sei denn es ist eine deliktische Forderung.

David1971 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 07:17
@pilot350

Was ist eine deliktische Forderung?!

pilot350  30.01.2016, 07:18
@David1971

Das bedeutet dass diese Forderung aus z.B. einem Betrug stammt und in einem Gerichtsverfahren festgestellt wurde dass Du Quelle in betrügerischer Absicht geschädigt hast, z.B. Du hast gewusst bei Bestellung dass Du gar nicht bezahlen kannst.

Rechtsanwalt mit einer Vollstreckungsabwehrklage beauftragen.

Hi, deine Vergangenheit holt dich wohl grad ein, um welche Summe gehts denn?

David1971 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 07:18

Mit Zinsen runde 2000 €.

Geniol  30.01.2016, 07:29
@David1971

oha nicht wenig, da ich mich da nicht besonders auskenn kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

evtl, nen Anwalt hinzuziehn oder mit dem Gesichtsfot*finger äh Gerichtsvollzieher ne Ratenzahlung vereinbaren bevor er dir alles wegpfändet.