RA Claudia Wendel & Quelle Schickedanz AG & Co - Vollstreckung im Jahr 2016?
Im Jahr 1998 machte ich Schulden bei der Quelle Schickedanz AG & Co. 1999 kam es zur Erwirkung eines Titels gegen mich. So weit, so gut. Nach der Insolvenz trat das Inkasso Becker an mich heran und forderte die Summe ein. Angeblich wäre der Titel auf diese überschrieben wurden. Ich forderte damals den Titel an, dieser wurde NICHT auf Inkasso Becker oder Claudia Wendel umgeschrieben. Er lautete noch immer auf Quelle Schickedanz AG & Co, welche insolvent war. Ich schrieb damals, das die Forderung nicht beigetrieben werden kann, wenn der Titel nicht umgeschrieben sei. Danach hatte ich Ruhe. Nach Jahren, sprich letzte Woche, trat Fr. RA Claudia Wendel an meine Bank und das Finanzamt heran und stellte einen Pfändungs-& Überweisungsbeschluss über einen Gerichtsvollzieher zu. Die Situation ist noch die Gleiche.
Titel lautet noch auf die Quelle Schickedanz AG & Co., die Inkassobevollmächtigung ist undatiert und damit ungültig, die Quelle Schickedanz AG & Co. ist bereits abgewickelt. Das Geld würde also bei einer Bezahlung in der Tasche der RA Wendel landen und nicht beim Gläubiger, weil es diesen nicht mehr gibt.
Was kann man machen? Gibt es hier vielleicht ähnliche Fälle? Hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße David.
4 Antworten
Hallo David,
eigentlich hat sich an der rechtlichen Situation seither nichts geändert. Also würde ich den gleichen Weg gehen wie damals. Und auf jeden Fall gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorgehen.
Viel Erfolg!
Der sicherste Weg wäre der Gang zu einem Rechtsanwalt, der sich damit auskennt. Das kostet sicher Geld, aber Du wärst dann auf der sicheren Seite.
Zunächst einmal musst Du feststellen ob die Forderung von Quelle als Forderung angemeldet wurde im Insolvenzverfahren. Inkassounternehmen kaufen alle Forderungen auf und versuchen dann diese einzutreiben. Normalerweise ist eine Forderung nach drei Jahren verjährt wenn sie nicht ständig angemahnt worden ist oder die Forderung als deliktische Forderung von einen Gericht festgestellt wurde. Deliktische Forderungen verjähren erst nach dreißig Jahren.
Die Forderung wurde damals von der jetzt gelöschten Quelle Schickedanz AG & Co angemeldet und tituliert. Der Titel läuft noch immer auf die nicht mehr existente Quelle Schickedanz AG & Co. Der Titel wurde NICHT umgeschrieben. Auch liegt nur eine nicht datierte Inkassovollmacht des Insolvenzverwalteres bei. Also hat die Quelle Schickedanz AG den Titel auch NICHT an RA Claudia Wendel verkauft. Das ist mein Stand der Dinge. Sehe ich da was falsch?
Wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet worden ist, und das muss eigentlich sein, ist die Forderung mit Abschluß des Insolvenzverfahrens hinfällig geworden. Es sei denn es ist eine deliktische Forderung.
Was ist eine deliktische Forderung?!
Das bedeutet dass diese Forderung aus z.B. einem Betrug stammt und in einem Gerichtsverfahren festgestellt wurde dass Du Quelle in betrügerischer Absicht geschädigt hast, z.B. Du hast gewusst bei Bestellung dass Du gar nicht bezahlen kannst.
Rechtsanwalt mit einer Vollstreckungsabwehrklage beauftragen.
Hi, deine Vergangenheit holt dich wohl grad ein, um welche Summe gehts denn?
Mit Zinsen runde 2000 €.
oha nicht wenig, da ich mich da nicht besonders auskenn kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
evtl, nen Anwalt hinzuziehn oder mit dem Gesichtsfot*finger äh Gerichtsvollzieher ne Ratenzahlung vereinbaren bevor er dir alles wegpfändet.
Dazu brauche ich wohl einen Anwalt? Wie geht man gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor?