Inkasso Becker / Dr Claudia Wendel
Hallo, guten Tag. Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Habe heute einen Beschluss vom Amtsgericht Hagen erhalten. Es soll sich um eine Mahnsache von 2009 halten in dem ich angeblich entwas bestellt haben soll. Normalerweise würde ich keine Namen angeben, aber laut Internet soll diese Dame öfters mit unangebrachten Vorderungen handhaben. Ich habe bereits im Amtsgericht Hagen angerufen, da ich nie eine Mahnung oder derartiges erhalten habe ( zumindest nicht via Einschreiben ) und ich nicht einmal weis um was es sich handeln soll. Laut der Dame am Tel. soll ich etwas bestellt haben. Ich fragte nach nachweisen wie meine Unterschrift ( wenn man etwas bestellt muss man doch Unterschteiben???) oder nach meinem Geburtsdatum. Nichts davon war der Dame bekannt, nein, ich muss mir anhören " Wir kontrollieren solche Dinge nicht - legen sie Beschwerde ein! " die Dame hat aufgelegt. ;;; Hat jemand Erfahrungen mit so etwas? Wie kann ich nun Beschwerde einreichen (laut §567) ? ;;;
6 Antworten
Habe heute einen Beschluss vom Amtsgericht Hagen erhalten
Was für einen Beschluss? Mahnbescheid?
Es soll sich um eine Mahnsache von 2009 halten in dem ich angeblich entwas bestellt haben soll
Wie auch immer, es ist bereits verjährt. Es sei denn, es wäre bereits schon einmal ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dich eingeleitet worden.
Nichts davon war der Dame bekannt
Das geht auch gar nicht, da bei einem Mahnbescheid nicht dieRechtmäßigkeit geprüft wird
ich muss mir anhören " Wir kontrollieren solche Dinge nicht - legen sie Beschwerde ein! "
Vollkommen korrekt. Diese Dame ist auch nicht dein Anwalt
Wie kann ich nun Beschwerde einreichen
Fristgerecht mit dem Formular widersprechen, per Einschreiben ans Amtsgericht zurück
Ich würde auch vom einem Betrugsversuch ausgehen und deshalb Anzeige erstatten. Hört sich sehr verdächtig an
Das AG Hagen ist das zentrale Mahngericht für NRW mit Ausnahme des OLG Bezirks Köln, von daher könnte es ein Mahnbescheid sein.
Hier finde ich fehlen von seiten des Fragestellers einfach Informationen.
Woher soll das Gericht denn wissen, ob du dort etwas bestellt hast? Das wird im Mahnverfahren nicht geprüft. Leg Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wenn du der Auffassung bist, dass die Forderung nicht besteht, und fertig. Handelt es sich überhaupt um einen Mahnbescheid? Denn du sprichst von einem Beschluss. Was steht da drin?
wenn man etwas bestellt muss man doch Unterschteiben???
Schon mal mit Kugelschreiber auf dem Bildschirm unterschrieben, oder wenn du am Telefon eine Pizza bestellt hast?
Wie kann ich nun Beschwerde einreichen
Was für ein Schriftstück hast du genau bekommen, was sagt die Zustellungsurkunde hierzu?
Hier fehlen Informationen.
Hallo , na ich finde das hört sich alles sehr unseriös oder sogar nach Betrug an , ich würde auf die Forderung garnicht reagieren und evtl. jemanden aufsuchen der sich damit auskennt , einen Anwalt oder so und fragen wie man reagieren soll . Wenn das Ganze über Ebay oder so ging dann unbedingt diese Dame anzeigen , ich habe gerade das selbe Spiel in Grün.
Lg.
ich würde auf die Forderung garnicht reagieren
sehr gefährlich. Wenn es tatsächlich ein richtiger Mahnbescheid ist, wird durch Nichtreagieren die Forderung irgendwann rechtskräftig und vollstreckbar
Was für ein "Beschluss"? - Du solltest Dich unbedingt klarer ausdrücken.
Wenn das ein Mahnbescheid ist: dann widersprechen.
Dazu kreuzt Du auf dem beigefügten Formular an: "Ich widerspreche der Forderung insgesamt...". Unterschrift ist wichtig. Begründen muss man das nicht.
Dann ab die Post, per Einschreiben zurück ans AG Hagen.
Anschließend kann Inkasso Becker allenfalls (wenn sie unbedingt noch was wollen...) "Überleitung ins streitige Verfahren" beantragen. Dann nimmst Du Dir einen Anwalt der schreibt eine schöne Klageerwiderung (die Sache ist nämlich verjährt - sofern es keinen Vollstreckungstitel gibt). Inkasso Becker verliert und zahlt alle Kosten, auch Deine Anwaltskosten.
Wenn es aber irgend ein "Pfändungsbeschluss" oder ähnliches ist: sofort ab zum Anwalt damit.