Pulli von der Ex zurückbekommen?
Hey, meine ex hat noch meinen pulli der mir sehr wichtig ist. Habe keinerlei Kontakt mehr zu ihr, aber auf social media gesehen, dass sie den pulli an einen ihrer freunde verschenkt hat.
Habe ich rechtliche Möglichkeiten den pulli wiederzubekommen? Will deswegen nicht zur Polizei oder sie anzeigen, lediglich ihr die rechtliche Situation schildern. Sie ist nämlich sehr interessiert an der rechtsmaterie
gruß
4 Antworten
Ex von wann? Hattest du die Chance deinen Pulli vorher wieder abzuholen? Hast du ihn zurückgefordert? Wenn der nämlich schon ein Jahr da lag und du den nicht geholt hast, dann hast du nach so einer langen Zeit nämlich kein Recht mehr drauf - man muss Sachen von anderen nicht für immer aufbewahren oder hinterherlaufen zum zurückbringen. Sozusagen Aufgabe des Eigentums, ähnlich wie wenn man eine Zeitung in der Ubahn liegen lässt. Daran hat man auch keine Eigentumsansprüche mehr) Wenn ihr euch jetzt letzte Woche getrennt habt dann hattest du natürlich noch nicht genug Zeit um es zu holen, dann kannst du ihn zurückfordern
Das Jahr war ein Beispiel! ;) Es geht darum dass solche Sachen nicht unendlich lange aufbewahrt werden müssen! Stell dir mal vor deine Freundin lässt nach Trennung einen Föhn bei dir liegen und du musst den 5 Jahre aufbewahren für sie. Anscheinend hast du selbst aber nichts intelligenteres beizutragen. Du solltest Beiträge anderer nur dann als Stuss kommentieren wenn du den Stuss auch belegen hast oder zumindest mehr Ahnung hast als ein "Näh".
Das Jahr war ein Beispiel! ;)
Ahja. Schlecht gewählt.
Stell dir mal vor deine Freundin lässt nach Trennung einen Föhn bei dir liegen und du musst den 5 Jahre aufbewahren für sie.
Ein normaldenkender Mensch würde die Person erstmal anrufen und sie zur Abholung auffordern. Aber ok.
Anscheinend hast du selbst aber nichts intelligenteres beizutragen.
Einiges. Aber ich will den Leuten erstmal die Chance geben, ihren Quatsch richtig zu stellen oder zumindest sich zu erklären.
Du solltest Beiträge anderer nur dann als Stuss kommentieren wenn du den Stuss auch belegen hast oder zumindest mehr Ahnung hast als ein "Näh".
§ 937 BGB:
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
§ 197 BGB:
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, [...]
2. Herausgabeansprüche aus Eigentum [...].
Erstmal musst du beweisen können damit das deiner ist, dann kannst du sie anschreiben und um Herausgabe bitten .
Geht das schief kannst du auf Herausgabe klagen...
Wenn es dein Eigentum ist, kannst du die Herausgabe nach §985 BGB verlangen.
Schreib ihr einfach dass du den wieder haben willst
Wat...? WIe kommt ihr nur immer auf so einen Stuss?
Näh.