Prostituierte sichtbare Geschlechtkrankheit - Polizeiliche Anzeige?

4 Antworten

Sowas solltest du dem Gesundheitsamt melden. In einem zugelassenem Freudenhaus ist es Plicht der Frauen sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen. Es war Lehrgeld, bekommst du nicht wieder.

Anzeige erstatten ? Die Frage ist dann, wo soll das hinführen. Jeder, der sich jemals im Bordell angesteckt hat, hat demnach grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz...

Wie das dann umgekehrt aussähe, mag man sich gar nicht vorstellen: Gesundheits-Schnell-Check aller Freier...

Auf jedenfall das Gesundheitsamt informieren damit der Laden dicht gemacht wird.

Das sollte dir das weggeworfene Geld wert sein.

Dinox2018 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 09:00

Das ist eine Maßnahme. Aber Geld ist weg. Andere Möglichkeiten gibt es nicht? Zb. ein Foto als Beweis könnte evtl reichen?

blumenFee47  27.10.2018, 09:04
@Dinox2018

Wie,hast du ein Foto machen dürfen von ihren kranken Genitalien🤔

PolluxHH  27.10.2018, 09:37
@Dinox2018

Nach § 1 ProstG gilt

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.

Wurden sexuelle Handlungen vorgenommen? Wenn ja, wäre die Forderung berechtigt, wenn nein (oder nicht vereinbarungsgemäß aufgrund der Feststellung der Warzen), hättest Du nur Chancen, über die Polizei zu gehen. Die Argumentation wäre:

  • es kam zu einer Vereinbarung
  • durch die Kenntnisnahme von der Infektion der Prostituierten mit Feigwarzen wurde aufgrund des Infektionsrisikos Abstand vom Vertrag genommen,
  • die geleistete Zahlung wurde nicht rückerstattet und eine Rückerstattung verweigert.

Entsprechend hättest Du die Möglichkeit, hier auf Unterschlagung und auf versuchte (gefährliche, da Viren) Körperverletzung, Anzeige und ggf. (bei einfacher Körperverletzung erforderlich) Strafantrag zu erstatten. Für eine Zivilklage müßte die Erkrankung festgestellt werden oder alternativ ein rechtskräftiges Urteil im Strafverfahren vorliegen. Auch wenn nur auf Körperverletzung verfolgt würde, wäre über die gewerbliche Tätigkeit öffentliches Interesse zu vermuten.

Prostitution ist illegal damit meine ich auch dich wenn du ihre "dienste" annimmst.
Das ist wie wenn du zur Polizei gehst weil du Kokain kaufen wolltest es aber nicht bekommen hast...

Dinox2018 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 08:56

Sry für die falsche Wortwahl. Was wäre die richtige Wortwahl für?

PolluxHH  27.10.2018, 09:17
@Dinox2018

Illegale Prostitution liegt insbesondere vor, wenn

  • man sich (seit 2017) nicht angemeldet hat,
  • es sich um Prostitution von Minderjährigen oder
  • um Zwangsprostitution handelt.

In den letzten zwei Fällen ist bei Wissen darum auch die Nutzung der Dienstleistung strafbar. Aber dein Beitrag betrachtet die Nutzung der Dienstleistung einer Prostituierten als in allen Fällen strafbar. Das ist keine falsche Wortwahl mehr, da es zu einer entsprechenden kausalen Folge führte, also kann ich auch keine Empfehlung für eine korrekte Wortwahl geben.

PolluxHH  27.10.2018, 09:39
@PolluxHH

Entschuldigung, ich hatte es als Kommentar auf mich interpretiert. Einfach streichen ...

blumenFee47  27.10.2018, 08:38

Das ist ein Beruf. Die Damen sind auch angemeldet bei der Behörde.

So sollte es zumindest sein.

CyberClient  27.10.2018, 08:40
@blumenFee47

Je nach dem. Bordelle eigentlich ja aber normale auf der Straße nicht immer

CyberClient  27.10.2018, 08:40
@blumenFee47

Er schreibt Apartment Bordell usw.
Das ist nicht wirklich klar was hier ist

blumenFee47  27.10.2018, 08:48
@CyberClient

Dann hat er sich hoffentlich die Absteige gemerkt.

PolluxHH  27.10.2018, 08:48
@CyberClient

Es GIBT illegale Prostitution in Deutschland, ja, aber deine erste Aussage erklärte jegliche Art von Prostitution für illegal, was aber seit 2002 selbst in Bezug auf "Sittenwidrigkeit" nicht mehr angemessen ist. Im Nachkriegsdeutschland war Prostitution im strafrechtlichen Sinn nie illegal, Strafbarkeit ergab sich durch andere Aspekte.